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		<title>Ansprüche verletzter (Querschnitts)-Patienten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Jan 2024 11:25:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung]]></category>
		<category><![CDATA[Fit im Rolli]]></category>
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					<description><![CDATA[Rechtliche Hintergründe Ansprüche verletzter (Querschnitts)-Patienten Thomas Reiche, LL.M. oec, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht Erheblichen Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führen, liegen in aller Regel Unfälle zugrunde. Für die Frage, wem gegenüber den Verunfallten welche Ansprüche zustehen, ist zunächst die Frage entscheidend, ob es einen Schädiger gibt (unter A) oder der [&#8230;]]]></description>
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<h6 class="uagb-heading-text-rot">Rechtliche Hintergründe</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero"><strong>Ansprüche verletzter (Querschnitts)-Patienten</strong></h3>



<p><em><strong>Thomas Reiche, LL.M.</strong> <strong>oec</strong>, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht</em> und Fachanwalt für Strafrecht</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2024/01/900_600_Schmerzensgeld_437863393.jpg" alt="Foto: Nico/stock.adobe.com" class="wp-image-1877" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2024/01/900_600_Schmerzensgeld_437863393.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2024/01/900_600_Schmerzensgeld_437863393-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2024/01/900_600_Schmerzensgeld_437863393-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Erheblichen Verletzungen, die zu dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen führen, liegen in aller Regel Unfälle zugrunde. Für die Frage, wem gegenüber den Verunfallten welche Ansprüche zustehen, ist zunächst die Frage entscheidend, ob es einen Schädiger gibt (unter A) oder der Unfall selbst verschuldet war (unter B).</strong></p>


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<p class="has-medium-font-size"><strong><a href="#Haftung">A. mit Schädiger/Haftung</a></strong></p>



<p><strong>I. Haftungsgründe</strong></p>



<ol>
<li>Unfallgegner Kfz/Motorrad</li>



<li>Unfallverursacher Fahrradfahrer</li>



<li>Weitere Haftungstatbestände aus dem Verkehr</li>



<li>Arzthaftungsrecht</li>
</ol>



<p class="wp-elements-778f89a6957ea239e3bfc9a5d938f5f5 has-link-color"><strong>II. Haftungsquote Mitverschulden</strong></p>



<p><strong>III. Ansprüche aufgrund Haftung</strong></p>



<ol>
<li>Schmerzensgeld<br>a) Ausgleichsfunktion<br>b) Genugtuungsfunktion<br>c) Art der Zahlung<br>d) Schmerzensgeldhöhe<br>e) Arbeitsunfälle<br>f) Beweislast</li>



<li>Erwerbsschaden<br>a) Nichtselbständige<br>b) Selbständige<br>c) Kinder, Jugendliche, Auszubildende</li>



<li>Haushaltsführungsschaden</li>



<li>Vermehrte Bedürfnisse (incl. Pflegekosten)</li>



<li>Heilbehandlungskosten<br>a) Grundsatz<br>b) Privatärztliche Leistungen<br>c) Alternative Behandlungsmethoden<br>d) Problem Beweislast</li>



<li>Rechtsverfolgungskosten<br>a) Rechtsschutzversicherer<br>b) Beratungs-/Prozesskostenhilfe</li>
</ol>



<p class="has-medium-font-size"><strong><a href="#Wegeunfall">B. Arbeits-/Wegeunfall</a></strong></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong><a href="#Freizeit">C. Ansprüche bei selbstverschuldeten Freizeitunfällen</a></strong></p>



<p><strong>I. Eigene (private) Versicherungen</strong></p>



<ol>
<li>Krankenversicherung</li>



<li>Pflegeversicherung</li>



<li>Pflegezusatzversicherung</li>



<li>Krankentagegeld bzw. Krankenhaustagegeldversicherung</li>



<li>Unfallversicherung</li>



<li>Berufsunfähigkeitsversicherung</li>
</ol>



<p><strong>II. Sozialversicherungen</strong></p>



<ol>
<li>Gesetzliche Rentenversicherung</li>



<li>Gesetzliche Krankenversicherung</li>



<li>Gesetzliche Unfallversicherung</li>



<li>Arbeitslosenversicherung</li>



<li>Pflegeversicherung</li>
</ol>



<p class="has-medium-font-size"><strong><a href="#Staatlich">D. Staatliche Vergünstigungen</a></strong></p>



<p><strong>I. Grad der Behinderung (GdB)/Behindertenausweis</strong></p>



<ol>
<li>Höhe des GdB</li>



<li>Gültigkeitsdauer und Verlängerung</li>



<li>Merkzeichen</li>
</ol>



<p><strong>II. Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)</strong></p>



<p><strong>III. Arbeitsrecht</strong></p>



<p><strong>IV. Teilhabeansprüche</strong></p>



<p><strong>V. Rechtsweg</strong></p>



<p></p>



<p class="has-medium-font-size"><strong><a href="#Steuerprivilegien">E. Behinderungsbedingte Steuerprivilegien</a></strong></p>



<p><strong>I. Behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen</strong></p>



<p><strong>II. Der Behindertenpauschbetrag</strong></p>



<p><strong>III. Kfz-Steuerbefreiung</strong></p>



<p><strong>IV. Freifahrt im ÖPNV</strong></p>

</div></div>
</div>


<h2><strong>A. </strong><strong>mit</strong><strong> Schädiger/Haftung</strong></h2>



<h3 class="h3-entry-blau">I. Haftungsgründe</h3>



<p>Für den Geschädigten sind diverse Konstellationen denkbar, in denen er auf einen Schädiger zurückgreifen kann bzw. ein Dritter für den Unfall und dessen Folgen haftet. In Betracht kommen hier Haftungstatbestände, die auf Verschulden des Schädigers beruhen oder, was weitergehend ist, lediglich an einen Gefährdungstatbestand anknüpfen (Gefährdungshaftung).</p>



<p>Am häufigsten und wohl auch bekanntesten ist die Haftung eines Schädigers im Rahmen des Straßenverkehrs durch ein haftpflichtversichertes Kfz oder Motorrad. In diesem Falle haften sowohl der Schädiger selbst, mithin derjenige, der das Kraftfahrzeug gesteuert hat, als auch dessen Halter und, was von immenser Bedeutung ist, darüber hinaus auch der Kfz-Haftpflichtversicherer. Gegenüber Letzterem besteht nach dem Pflichtversicherungsgesetz sogar ein Direktanspruch. Dies bedeutet, dass man notfalls unmittelbar gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer klagen kann. Dies ist für den Geschädigten eine sehr elementare Vereinfachung des Verfahrens im Hinblick auf die immer vorliegende Liquidität der Versicherer. Insbesondere im Bereich der hier zu besprechenden Personengroßschäden sind die Schadensbeträge so immens, dass die Schädiger in aller Regel nicht die wirtschaftlichen Möglichkeiten haben, diese in Gänze zu befriedigen. Selbst mit einem obsiegenden Urteil käme man bei ausgeschöpfter Liquidität des Schädigers mithin unmittelbar nicht weiter, sofern es den genannten Direktanspruch gegenüber dem Kfz­ Haftpflichtversicherer nicht gäbe.</p>



<h4><strong>1. Unfallgegner Kfz/Motorrad</strong></h4>



<p>Die geschilderten Ansprüche gegenüber Schädiger, Halter und (Kfz)­ Haftpflichtversicherer sind verschuldensunabhängig. Es handelt sich also um Gefährdungshaftungsansprüche, die ausgelöst werden allein dadurch, dass das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb genommen wird. Der Geschädigte muss dem Schädiger mithin keine Fehlleistung nachweisen.</p>



<h4>2. <strong>Unfallverursacher </strong><strong>Fahrradfahrer</strong></h4>



<p>Die geschilderten Grundsätze gelten jedoch nicht, sofern der Schädiger Fahrradfahrer war. Diesem muss Verschulden, mithin Fahrlässigkeit, nachgewiesen werden. Auch besteht gegenüber dem Fahrradfahrer kein Anspruch gegenüber einem eventuell vorhandenen Haftpflichtversicherer. Zwar sind viele Privatpersonen haftpflichtversichert, was dazu führt, dass bei Verschulden des Schädigers für diesen eine Haftpflichtversicherung eintritt. Der Geschädigte hat jedoch nicht wie in der oben geschilderten Konstellation des Unfalls mit einem Kraftfahrzeug einen Direktanspruch nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Grundsätzlich muss hier mithin der Schädiger selbst, auch wenn er haftpflichtversichert ist, verklagt werden. Hier besteht mithin dann auch die Gefahr, dass sich fehlende Liquidität des Schädigers auf die Schädigung des Geschädigten negativ auswirkt. Trotz des fehlenden Direktanspruchs gibt es jedoch auch hier Möglichkeiten, eine (private) Haftpflichtversicherung des Schädigers in Anspruch zu nehmen. Die Beschreibung der juristischen Details würde den Rahmen hier sprengen.</p>



<h4>3. <strong>Weitere </strong><strong>Haftungstatbestände </strong><strong>aus </strong><strong>dem </strong><strong>Verkehr</strong></h4>



<p>Darüber hinaus geschehen häufig Unfälle in anderen typischen Gefährdungskonstellationen, wie im Luftverkehr, Bahnverkehr, Straßenbahnverkehr und ähnlichem.</p>



<h4>4. <strong>Arzthaftungsrecht</strong></h4>



<p>Auch im Rahmen des <strong>Arzthaftungsrechts </strong>kommt es häufig zu erheblichen Personenschäden und mithin sehr hohen Schadensersatzpositionen. Sowohl für niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser besteht eine Versicherungspflicht, so dass hier immer auch Versicherer in Anspruch genommen werden können, mangels Direktanspruchs jedoch leider nicht unmittelbar. Dass dies bei kompetenter Beratung egalisiert werden kann, wurde oben im Rahmen der Haftung des Fahrradfahrers erläutert.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau" id="Mitverschulden"><strong>II. </strong><strong>Haftungsquote </strong><strong>Mitverschulden</strong></h3>



<p>Der Geschädigte muss sich eventuelles eigenes Verschulden haftungsmindernd anrechnen lassen. Dies geschieht durch die Bildung von Haftungsquoten.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau" id="Haftung">III. <strong>Ansprüche </strong><strong>aufgrund </strong><strong>Haftung</strong></h3>



<h4>1. <strong>Schmerzensgeld</strong></h4>



<p>Die bekannteste, wohl allen zumindest vom Begriff geläufige Schadensposition ist die des Schmerzensgeldes.</p>



<p>Schmerzensgeld ist mittlerweile im Unterschied zur früheren Regelung verschuldensunabhängig zu zahlen. Der Anspruch besteht mithin bereits im Rahmen der sogenannten Gefährdungshaftung. Dies bedeutet z. B. bei Verkehrsunfällen, dass dem Fahrer des schädigenden Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden muss, dass dieser, z. B. beim Unfall mit Kindern, schuldhaft gehandelt hat. Der bloße Betrieb des Fahrzeugs löst diese Betriebsgefahr und mithin auch den Anspruch auf Schmerzensgeld aus.</p>



<p>Das Schmerzensgeld wird unabhängig vom materiellen berechenbaren Schaden, zu dem unten noch ausgeführt werden wird, als sogenannter immaterieller Schaden gezahlt. Es dient einer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion. Nach der Rechtsprechung insbesondere des Bundesgerichtshofs stellt sich der doppelte Charakter des Schmerzensgeldanspruchs wie folgt dar: ≫Im Vordergrund soll das Schmerzensgeld dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich bieten für diejenigen Schäden, für diejenigen Lebenshemmungen, die nicht vermögensrechtlicher Art sind. In erster Linie bilden die Größe, die Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentliche Grundlage bei der Bemessung der Entschädigung. Das Schmerzensgeld soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet.≪</p>



<p><strong>a) Ausgleichsfunktion</strong></p>



<p>Im Rahmen der <strong><em>Ausgleichsfunktion </em></strong>kommt es bei der Frage der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes auf die Frage an, ob ein <em>Dauerschaden </em>vorliegt. Im Gegensatz zu der abstrakt berechneten Erwerbsminderung in der Unfallversicherung (dazu unten noch mehr) kommt es hier auf die persönlichen Verhältnisse des Verletzten an. Alter, Geschlecht, Beruf und persönliche Neigungen sind zu berücksichtigen. Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit <em>psychische Beeinträchtigungen </em>gegeben sind. Bloße Trauer, Unlust, Antriebsschwäche und ähnliches sind hier nicht zu berücksichtigen. Es kommt vielmehr darauf an, ob bereits die Schwelle zur Gesundheitlichen Beeinträchtigung überschritten ist. Im Rahmen dessen sind dann sogar psychosomatische Beeinträchtigungen dem Schädiger zuzurechnen und mithin auch für die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes von Belang.</p>



<p>Bei Personenschäden kommt es in aller Regel auch zu <em>sozialen Belastungen, </em>die bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sind. Hier geht es z.B. um Störungen in der Ausbildung oder der beruflichen Tätigkeit, Beeinträchtigungen im gesellschaftlichen Leben, im Freizeitverhalten, bei der Ausübung von Sport oder selbst bei beeinträchtigter Partnerwahl. Auch <em>das Alter des Verletzten </em>ist als wertbildender Faktor im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes anerkannt. Die Rechtsprechung ist sich insoweit einig, dass ein junger Mensch, der einen schweren Dauerschaden erlitten hat, wegen seines Alters mehr Schmerzensgeld zu erhalten hat, weil er noch lange an den Verletzungsfolgen zu tragen hat. Andererseits wird von der Rechtsprechung wohl auch berücksichtigt, dass bei fortgeschrittenen Lebensalter der Heilungsverlauf erschwert ist und die Möglichkeit der Anpassung an neue Gegebenheiten schwerer fällt als bei jüngeren Menschen.</p>



<p></p>



<p><strong>b) Genugtuungsfunktion</strong></p>



<p>Im Rahmen der Bemessung der <strong><em>Genugtuungsfunktion </em></strong><em>kommt es zunächst auf das Maß das Verschulden des Schädigers </em>an. Wie bereits erwähnt, ist das Verschulden nicht Anspruchsvoraussetzung, d. h., auch bei dessen Fehlen besteht der Schmerzensgeldanspruch. Sofern jedoch Verschulden vorliegt, ggf. z. B. im Falle von Straftaten sogar schweres Verschulden in Form des Vorsatzes oder sogar der Absicht, hat dies zur Folge, dass der Schädiger ein höheres Schmerzensgeld zu zahlen hat als derjenige, der unverschuldet (z. B. beim Unfall mit Kindern) haftet. Je schwerer jedoch das Verschulden liegt, desto erheblicher wird die Genugtuungsfunktion und desto höher fällt auch dann die Höhe des Schmerzensgeldes aus. Des Weiteren kommt es auf den <em>Anlass des Unfalls oder der Verletzungshandlung </em>an. Teilweise wird in der Rechtsprechung damit argumentiert, dass es einen Unterschied mache, ob die Verletzung aus Anlass der Befriedigung eines Vergnügens oder im Zusammenhang mit Berufsausübung, Nothilfeleistung oder ähnlichem erfolgte. Auch auf <em>die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten sowie des Schädigers</em> kommt es wertbildend an. Hier ist insbesondere von Relevanz, ob der Schädiger über eine eintrittspfli htige Versicherung verfügt. Dies soll sich schmerzensgelderhöhend auswirken. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine <em>Hinauszögerung der Schadensregulierung durch die Versicherungsgesellschaft</em> vorliegt, was leider häufig zu beklagen ist. Es muss fast als gängige Praxis der Versicherer bezeichnet werden, dass nicht nur sämtliche Punkte des Anspruchs des Geschädigten bestritten werden, sondern in der Folge dann auch noch selbst bei geklärter Rechtslage hinsichtlich der Höhe der Zahlungen verzögert wird. Dies wird letztlich dann jedoch von der Rechtsprechung durch Bemessung eines höheren Schmerzensgeldes sanktioniert. Gerade bei schwersten Verletzungen befindet sich der Geschädigte häufig in einem Zustand, in dem mutmaßlich alle Wahrnehmungsfunktion soweit erloschen sind, dass er die Vorteile eines Schmerzensgeldes nicht mehr genießen kann. Selbst in diesen Fällen sieht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Voraussetzungen der Genugtuungsfunktion jedoch als gegeben an. Dies wird dann unter <em>symbolische Wiedergutmachung bei Verlust des subjektiven Empfindungsvermögens </em>subsummiert. Da es sich um eine äußerst schwerwiegende Beeinträchtigung handelt, wird im Gegenteil sogar eine Erhöhung des Schmerzensgeldanspruchs vorgenommen.</p>



<p></p>



<p><strong>c) Art der Zahlung</strong></p>



<p>Das Schmerzensgeld wird als <strong>Schmerzensgeld-Kapital </strong>oder als <strong>Schmerzensgeld­ Rente </strong>gezahlt. In aller Regel wird das Schmerzensgeld als einmaliger Kapitalbetrag ausgeurteilt. Es ist dann grundsätzlich einheitlich zu bemessen. Lediglich in Ausnahmesituationen kann ein Teilbetrag zugesprochen werden, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände noch nicht klar ist, wie sich die Unfallfolgen entwickeln. In solchen Fällen darf das endgültige Schmerzensgeld erst später festgesetzt werden, wenn sämtliche Unfallfolgen, ihre Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten und die Heilungsaussichten überschaubar sind. Wenn dem Geschädigten jedoch nicht der soeben erwähnte Teilbetrag zugesprochen wurde, sondern eine endgültige Regelung gefunden wurde, ist dies in aller Regel abschließend, auch wenn sich seine Situation nach Zahlung des Schmerzensgeldes noch verschlechtert. Dies findet seine Unterbrechung lediglich dann, wenn zur Zeit des Ausspruchs des Schmerzensgeldurteils mit den eingetretenen Spätfolgen in keinster Weise zu rechnen war. Ausnahmsweise kommt darüber hinaus auch die Zahlung einer Schmerzensgeldrente in Betracht. Dies soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Falls ein, wenn außergewöhnliche Umstände, wie etwa anhaltende Schmerzens, die Notwendigkeit wiederholter schmerzhafter und in ihrem Erfolg ungewisse ärztliche Eingriffe oder auch die drohender Gefahr weiterer unfallbedingter Spätschäden es rechtfertigen, dem Geschädigten statt oder zusätzlich zur Kapitalabfindung eine Schmerzensgeldrente zu gewähren. Auch bei Minderjährigen entscheiden sich Gerichte häufig dafür, eine Schmerzensgeldrente zuzusprechen, um eine zweckwidrige Verwendung einer einmaligen Kapitalsumme zum Nachteil des Verletzten, z. B. durch die Eltern, zu vermeiden. In die gleiche Richtung geht die Erwägung, dass Jugendliche in finanziellen Dingen in der Regel unerfahren sind und die Gefahr besteht, dass sie selbst einen einmaligen Kapitalbetrag schnell verwirtschaften könnten.</p>



<p><strong>d) Schmerzensgeldhöhe</strong></p>



<p>Hinsichtlich der <strong>Höhe </strong>des Schmerzensgeldes ist davor zu warnen, das insbesondere in amerikanischen Filmen Mitgeteilte zu berücksichtigen. Die in Deutschland gezahlten Schmerzensgeldbeträge sind wesentlich geringer, erreichen aber mittlerweile bei schwersten Verletzungen wie hohen Tetraplegien mit kompletter Lähmung sämtlicher Extremitäten immerhin Höhen von in der Regel mehr als 500.000,00 € bis zu 900.000,00 €. Allgemein tendiert die Rechtsprechung dazu, immer höhere Beträge auszuurteilen.</p>



<p>e) <strong>Arbeitsunfälle</strong></p>



<p>Bei reinen <strong>Arbeitsunfällen </strong>besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld (dazu unten mehr unter B), es sei denn, der Schädiger hat vorsätzlich gehandelt. Dem Arbeitsunfall gleichgestellt sind Unfälle mit Mitschülern innerhalb der Schule, Studenten innerhalb der Uni, Kindern im Kindergarten oder bei der Pannenhilfe, da es sich hier um Unfälle handelt, die von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind und das sogenannte Haftungsprivileg greift (auch dazu unten mehr unter B).</p>



<p><strong>f) Beweislast</strong></p>



<p>Wie auch bei allen übrigen Ansprüchen muss der Geschädigte die für ihn günstigen Anspruchstatsachen notfalls dem Gericht darlegen und auch beweisen. Ihn trifft mithin die voll <strong>Beweislast </strong>für die erlittene Verletzung und die Ursächlichkeit mit dem Unfallgeschehen. Dies nutzen Versicherer häufig aus, indem nahezu alles bestritten wird. Der Geschädigte hat dann nicht nur mit den Unfallfolgen zu kämpfen, sondern auch damit, seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen.</p>



<h4><strong>2. </strong><strong>Erwerbsschaden</strong></h4>



<p>Die elementarste, wichtigste, weil wirtschaftlich bedeutendste Position für dauerhaft an der Gesundheit Geschädigte ist der Erwerbsschaden, der auch Verdienstausfall genannt wird. Erhebliche Verletzungen mit (dauerhaften) Personenschäden bedingen in aller Regel auch einen (zeitweisen) teilweisen oder auch kompletten Arbeitsausfall.</p>



<p><strong>a) Nichtselbstständige</strong></p>



<p>Angestellte haben gegen ihren jeweiligen Arbeitgeber einen Anspruch auf Lohnfortzahlung während ihres krankheits- oder unfallbedingten Ausfalls. Die Lohnfortzahlung erfolgt während der ersten sechs Wochen der Erkrankung. Nach Ablauf des Fortzahlungszeitraums erhält der Verletzte dann von seiner gesetzlichen Krankenversicherung sogenanntes Krankengeld. Dieses Krankengeld beträgt 70 % der letzten Bezüge.</p>



<p>Soweit der Verletzte keine Lohnersatzleistungen erhält, hat er einen Anspruch gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer. Die Höhe des Anspruchs richtet sich grundsätzlich nach dem letzten gezahlten Lohn. Hierzu gehören sämtliche Bestandteile, .die vom Arbeitgeber regelmäßig bezahlt werden, also auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Sondergratifikationen, Treuegelder und ggf. auch Überstundenvergütungen. Selbst eine potentiell tatsächlich anstehende Gehaltserhöhung ist zu berücksichtigen, sofern seitens des Geschädigten nachgewiesen werden kann, dass diese sicher in Aussicht stand. Bei längerfristigen oder sogar dauerhaften Verletzungen ist zudem eine Prognose zu erstellen, wie sich die Erwerbssituation des Geschädigten gestaltet hätte, wäre der Unfall nicht geschehen. Insoweit sind mithin nicht lediglich Lohnerhöhungen einzubeziehen, sondern auch eventuelle Beförderungen oder sogar berufliche Veränderungen, sofern diese plausibel dargelegt werden können. Reine Aufwandsentschädigungen, die der Geschädigte tatsächlich durch den Unfall eingespart hat, wie Schmutzzulage, Spesen, Fahrtkostenersatz und ähnliches, sind nicht zu erstatten.</p>



<p><strong>b) Selbstständige</strong></p>



<p>Im Unterschied zu angestellten Arbeitnehmern, die bei Ausfall ihrer Arbeitskraft zunächst Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und sodann Krankengeld durch die Gesetzliche Krankenversicherung erhalten, stehen Selbstständige,·sofern sie nicht selbst Vorsorge getroffen haben, im Anschluss an einen Unfall in aller Regel ohne</p>



<p>Einkommen da. Für sie ist es mithin umso wichtiger, zu wissen, ob und was sie vom Schädiger bzw. dessen Versicherer erhalten können.</p>



<p>Bei Selbstständigen sind der Nachweis und die Darstellung des Erwerbsschadens in Ermangelung konkreter Daten schwierig. Keiner weiß, wie sich ein Unternehmen ohne Unfall entwickelt hätte. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechtsprechung die Kosten einer <em>fiktiven </em>Ersatzkraft ausdrücklich nicht als Ermittlungsgrundlage anerkennt. Es reicht mithin nicht, dass man dem Versicherer des Schädigers oder notfalls dem Gericht mitteilt, was eine Ersatzkraft kosten <em>würde. </em>Stellt man hingegen tatsächlich einen Vertreter ein, können diese Kosten beansprucht werden. Dies gilt auch, sofern ein Familienmitglied unentgeltlich tätig wird. Hier sind die Kosten einer Ersatzkraft anzusetzen.</p>



<p>Dies allein ist jedoch nicht erschöpfend. Erstattungsfähig darüber hinaus ist nämlich auch der durch den Unfall nicht erwirtschaftete über die Kosten einer Ersatzkraft hinausgehende <strong>Gewinn </strong>des Unternehmens. Dieser Gewinn kann allein geschätzt werden. Grundlagen dieser Schätzung muss man jedoch liefern. Es ist mithin zu ermitteln, wie sich das Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Insoweit ist auf den voraussichtlichen durchschnittlichen Erfolg abzustellen. Dazu sind die bisherigen Gewinnunterlagen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Einkommensteuerbescheide usw.) heranzuziehen und auszuwerten. Zu berücksichtigen ist, dass sich der Gewinn während der Ausfallzeit entweder fortgesetzt oder vermindert bzw. erhöht hätte. Plastisch darstellen lässt sich dieses Problem für Unternehmen in der Gründungsphase. Zum einen stehen hier wirtschaftliche Daten nur bedingt zur Verfügung. Zum anderen ist allgemein bekannt, dass zunächst in der Regel lediglich Kosten produziert werden, noch kein Gewinn erwirtschaftet wird. Sobald Gewinn erwirtschaftet wird, steigt dieser in der Regel an. Insoweit stellt sich mithin die Frage, in welchem Maße dieses Wachstum stattgefunden hätte.</p>



<p>Hier kann man ggfls. Daten der jeweiligen Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer etc.) verwerten. Auch besteht die Möglichkeit, Sachverständigengutachten von Steuerberatern und/oder Wirtschaftsprüfern einzuholen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der Schädiger zu erstatten.</p>



<p>Sollte sich im oben genannten Verfahren herausstellen, dass der Betrieb nicht rentabel arbeitet und auch zukünftig nicht rentabel gearbeitet hätte, wird davon ausgegangen, dass der Geschädigte eine unselbstständige Arbeit übernommen hätte. Das ihm dann entgangene Arbeitseinkommen ist in diesem Fall zu ersetzen.</p>



<p>In jedem Fall sollten Geschädigte sich nicht lediglich auf die Angaben des gegnerischen Versicherungsunternehmens verlassen. Dessen Interesse liegt lediglich darin, die Kosten zu minimieren. Das Wohl des Geschädigten ist diesem Anliegen entgegengesetzt. Es sollte mithin in jedem Fall eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beauftragt werden. Auch diese Kosten werden vom Schädiger getragen.</p>



<p><strong>c) Kinder, Jugendliche und Auszubildende</strong></p>



<p>Die Bestimmung der voraussichtlichen Gehaltsentwicklung ist im Vergleich zu Selbstständigen noch komplizierter wenn es sich bei dem Geschädigten um ein Kind, um einen Schüler oder Auszubildenden handelt. Bei diesen Personengruppen ist zum einen zu berücksichtigen, dass sie aufgrund des Unfalls zeitweise in ihrer Ausbildung gehemmt sind, mithin später erst ins Berufsleben einsteigen können und daher auch erst verspätet ein Gehalt beziehen. Darüber hinaus ist natürlich zu berücksichtigen, dass es aufgrund des Unfalls und der damit verbundenen Beeinträchtigungen auch zu einer Beeinträchtigung der Berufswahl und der Verdienstmöglichkeiten generell kommt. Auch hier ist mithin eine Prognose anzustellen, wie sich der noch in der Entwicklung Befindliche beruflich entwickelt hätte, wäre der Unfall nicht passiert im Vergleich zu der Situation, die tatsächlich gegeben ist. Es muss mithin ein praktisch vollständig imaginäres Berufsleben entworfen werden. Bei Kindern und Jugendlichen, die noch keine Berufsausbildung gestartet haben, muss mithin selbst die Frage geklärt werden, welchen Beruf oder auch welche berufliche Ausrichtung gewählt worden wäre. Abzustellen ist hier auf das Umfeld des Verletzten, also beispielsweise die Eltern und Geschwister. Welchen Bildungsstand und Beruf haben diese erreicht mit welchen Einkommen? Ersetzt werden für diesen Personenkreis die tatsächlich entgangene Ausbildungsvergütung für den Zeitraum der Verzögerung, Nachteile durch Erschwernisse im Studiengang infolge veränderter Studienbedingungen, Nachteile wegen verschlechterter Einstiegschancen in den Beruf, der Schaden durch einen verzögerten Berufseintritt, der Ausfall oder die Verringerung von Einkommenssteigerungen, unterbliebene und/oder verzögerte Beförderungen sowie letztlich auch Nachteile hinsichtlich der Höhe der Altersrente bzw. des Ausfalls von Zahlungen in die Rentenversicherung.</p>



<h4><strong>3. </strong><strong>Haushaltsführungsschaden</strong></h4>



<p>Durch Unfall oder sonst wie Verletzte haben gegen den Schädiger oder auch dessen Versicherer &nbsp; ferner &nbsp; einen &nbsp; Anspruch &nbsp; wegen &nbsp; des &nbsp; Ausfalls &nbsp; der Haushaltsführungsmöglichkeit. Dieser Anspruch kann auch fiktiv, also ohne Belege, geltend gemacht werden. Erfasst ist nicht die bloße Haushaltsführung im engeren Sinne, die natürlich auch von Männern erbracht werden kann, sondern auch Gartenarbeit, Holzhacken, Reparaturen, Eigenleistungen beim Hausbau, Autowaschen etc.. Die auflaufenden Beträge sind beträchtlich, so dass diese Position bei der Schadensregulierung unbedingt bedacht werden sollte.</p>



<p>Im Einzelnen gilt beim Haushaltsführungsschaden folgendes:</p>



<p>Ersatzfähig ist die komplette, normalerweise ohne Verletzung erbrachte, Tätigkeit im bzw. im Zusammenhang mit dem Haushalt. Zum Haushalt gehörig wird auch der nicht eheliche Lebenspartner gezählt. Entscheidend ist allein, wie hoch die grundsätzlich ohne den Unfall tatsächlich geleistete Arbeit war. Es kommt nicht darauf an, ob diese familienrechtlich geschuldet ist. Der Geschädigte kann mithin nicht darauf verwiesen werden, dass der nicht verletzte Ehepartner und/oder Familienangehörige zur Mitarbeit verpflichtet wären. Es ist auch nicht darauf abzustellen, wie hoch der objektive Arbeitszeitbedarf ist, sondern allein darauf, wie hoch der konkrete Arbeitszeitaufwand ist. Dieser ist in jedem Einzelfall konkret festzustellen.</p>



<p>Zur Bestimmung der Höhe des Haushaltsführungsschadens wird auf die so genannte haushaltsspezifische MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) abgestellt. Diese ist von der allgemeinen MdE zu unterscheiden. Wer z.B. den Arm gebrochen hat, kann als Handwerker nahezu nicht mehr arbeiten. Im Haushalt kann er seine Arbeitskraft jedoch zumindest teilweise noch einbringen.</p>



<p>Zur Ermittlung der haushaltsspezifischen MdE gibt es komplizierte abstrakte Tabellenwerke. Es empfiehlt sich jedoch die Einholung eines konkreten Gutachtens durch den behandelnden Arzt oder sogar einen diesbezüglichen Facharzt.</p>



<p>Die MdE wird in Prozent angegeben. Diese Prozentzahl ist mit dem wöchentlichen Arbeitszeitaufwand zu multiplizieren. Letzterer kann ebenfalls über Tabellen ermittelt werden und wird durchaus großzügig bemessen. Hier werden unter Umständen mehr als zehn Stunden <strong>pro Tag </strong>zugrunde gelegt. Pro Stunde können die Kosten einer fiktiven Ersatzkraft abgerechnet werden. 10,00 € pro Stunde (regional auch mehr) sind hier durchaus angemessen.</p>



<p>Auch kann konkret eine Ersatzkraft eingestellt werden. Dann sind die konkreten Kosten zu erstatten.</p>



<p>Bei schweren Verletzungen kommen hier mithin leicht mehrere 1.000,00 € pro Monat zusammen. Bei lebenslangen Behinderungen errechnen sich mithin Beträge im zumindest hohen sechsstelligen Bereich.</p>



<p>Es handelt sich bei dem Haushaltsführungsschaden mithin neben dem Erwerbsschaden in der Regel um die größte Schadensposition, die wesentlich wichtiger ist als z.B. das wesentlich überbewertete Schmerzensgeld.</p>



<h4>4. <strong>Vermehrte </strong><strong>Bedürfnisse </strong><strong>(inkl. </strong><strong>Pflegekosten)</strong></h4>



<p>Durch einen Unfall Verletzte haben darüber hinaus Anspruch auf sogenannte vermehrte Bedürfnisse. Hierunter fallen alle unfallbedingten, ständig wiederkehrenden Aufwendungen des Geschädigten, die den Zweck haben, die schadenbedingten Beeinträchtigungen auszugleichen. Zu denken ist hier an die verschiedensten Einzelpositionen wie folgt:</p>



<p>Erhöhte Ausbildungskosten, etwa durch Privatunterricht oder Kosten einer Umschulung</p>



<ul>
<li>Besondere Hilfsmittel</li>



<li>Diät</li>



<li>Fahrtkosten</li>



<li>Kleidermehrbedarf bei behinderungsbedingtem erhöhtem Kleiderverschleiß</li>



<li>Körperpflegemittel</li>
</ul>



<p>Kraftfahrzeugkosten, weil zum einen ein Kfz behinderungsbedingt umgebaut werden muss und/oder zum anderen es zur Mitnahme beispielsweise eines Rollstuhls eines größeren Kfz&#8217;s bedarf</p>



<ul>
<li>Kuren</li>



<li>Orthopädische Hilfsmittel</li>



<li><strong>Pflegekosten </strong>(da es hier um teilweise beträchtliche Beträge bei Schwerstverletzten geht, die teilweise 30.000,00 € betragen können, bietet diese Position sehr hohes Streitpotential. Versicherer kommen daher häufig auf die Idee, dass im Rahmen der vermeintlichen Schadensminderungspflicht erheblich behinderte Personen in einem Heim unterzubringen sind, weil die dortigen Pflegekosten bei Schwerstverletzten geringer sind. Darauf braucht sich der Geschädigte jedoch nicht verweisen zu lassen. Der Schädiger ist verpflichtet, die Situation des Geschädigten möglichst nahe der zu gestalten, die bestanden hätte, wäre der Unfall nicht geschehen. Freiwillig würde wohl kein Unverletzter in ein Heim ziehen, so dass dies auch nicht von einem Geschädigten verlangt werden kann.)</li>



<li>Sportkosten für eventuelle diesbezügliche erforderliche Hilfsmittel (Sportrollstuhl, Handbike) Nahrungsergänzungsmittel Erhöhte Versicherungsprämien, die Versicherer aufgrund der behinderungsbedingt geänderten Situation großteils erheben Erhöhte Wohnkosten für behinderungsgerechte Umbauten bzw. Anmietung/Anschaffung geeigneten Wohnraums; darin beinhaltet ist auch der Anspruch auf eine rollstuhlbedingt größere Wohnung, zum einen, um sich dort mit Rollstuhl oder anderen Hilfsmitteln bewegen zu können und zum anderen, um Hilfsmittel dort lagern zu können. Gegebenenfalls sind auch die Kosten eines Therapieraumes und der entsprechenden Geräte erstattungsfähig. Gleiches gilt für Kosten für Aufzüge, Verbreiterung von Türen, Abrampung von Stufen etc. Erhöhte Kosten für Steuerberatung, die behinderungsbedingt gegebenenfalls anfallen</li>
</ul>



<p>Sofern der Geschädigte von Familienangehörigen oder nahen Bekannten/Freunden gepflegt wird, kann er seitens des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherer nicht darauf verwiesen werden, dass er insoweit keine Kosten habe. Häufig wird unter Verweis auf eine vermeintliche sittliche Anstandspflicht der Familie und/oder der Freunde diese Position bestritten. Diese Auffassung wird von der Rechtsprechung jedoch glücklicherweise nicht geteilt.</p>



<h4>5. <strong>Heilbehandlungskosten</strong></h4>



<p><strong>a) Grundsatz</strong></p>



<p>Die notwendigen Heilbehandlungskosten sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer ebenfalls zu ersetzen. Da in Deutschland jedoch nahezu jeder (gesetzlich oder privat) krankenversichert ist, treffen ihn die diesbezüglichen Kosten zunächst nicht. Die Versicherer gehen in Vorleistung und regressieren dann beim Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer.</p>



<p>›Interessant‹ wird es für den Geschädigten selbst, sofern und soweit seine Heilbehandlungskosten von seiner Versicherung nicht gezahlt werden. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um zwei Konstellationen. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass der Geschädigte privatärztliche Leistungen in Anspruch nimmt, obwohl er Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Zum anderen ist die Frage von Bedeutung, inwieweit ›alternative‹ Behandlungsmethoden vom Schädiger zu erstatten sind, die der Versicherer des Geschädigten nicht im Leistungsspektrum hat.</p>



<p><strong>b) Privatärztliche Leistungen</strong></p>



<p>Es ist nahezu nicht möglich, die Frage, inwieweit privatärztliche Behandlungen vom Schädiger zu erstatten sind, zu beantworten. Nach der Rechtsprechung ist ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht gehalten, diese, die GKV, in Anspruch zu nehmen. Privatärztliche Behandlung ist jedoch dennoch zu ersetzen, wenn diese zu einer wirksamen Behandlung der Unfallfolgen medizinisch notwendig ist. Dies soll, wiederum nach der Rechtsprechung, jedoch lediglich dann der Fall sein, wenn der Geschädigte diese Kosten auch ohne Regressmöglichkeit aufgewandt hätte. Darüber hinaus kann Ersatzpflicht im Einzelfall auch bestehen, wenn das Leistungssystem der gesetzlichen Krankenkasse nur unzureichende Möglichkeiten zur Schadenbeseitigung bietet oder die Inanspruchnahme der vertragsärztlichen Leistung aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise dem Geschädigten nicht zumutbar ist. Auch wird die Ansicht vertreten, dass privatärztliche Behandlungskosten dem gesetzlich KrankenversichertenNerletzten dort zu erstatten sind, wo die privatärztliche Behandlung aus der Sicht eines verständigen Menschen in der Lage des Verletzten nach der Art der Verletzung und dem individuellen Lebensstandard erforderlich ist oder er eine zusätzliche private Versicherung abgeschlossen hat. Insbesondere die Umstände des Einzelfalles können also die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen rechtfertigen und müssen deshalb bei der Frage, welche Aufwendungen für eine gebotene Heilbehandlung erforderlich sind, berücksichtigt werden.</p>



<p><strong>c) Alternative Behandlungsmethoden</strong></p>



<p>Alternative Behandlungsmethoden sind häufig vom Leistungsspektrum sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung nicht erfasst. Sofern der Geschädigte diese in Anspruch nimmt, stellt sich mithin auch insoweit für ihn die Frage, inwieweit er den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen kann. Auch hier kommt es darauf an, inwieweit die Behandlungen zur Heilung oder Linderung der Beschwerden geeignet bzw. medizinisch erforderlich sind. Wie diese medizinische Notwendigkeit im Schadensrecht zu definieren ist, wird jedoch von der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Teilweise wird auf die Schulmedizin, mithin die Wissenschaftlichkeit abgestellt, die auch das Abgrenzungskriterium im Rahmen der Frage, ob ein Anspruch innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gegen die Krankenkasse&nbsp; besteht,&nbsp; darstellt.&nbsp; Im Rahmen des vorliegend&nbsp; relevanten Schadensrechts wird jedoch auch die Meinung vertreten, dass es auf die <em>Gleichwertigkeit </em>(statt der <em>Wissenschaftlichkeit) </em>ankomme, mithin Maßstab die objektive Vertretbarkeit der Heilmaßnahme ist.</p>



<p><strong>d) Problem Beweislast</strong></p>



<p>Bei beiden Konstellationen problematisch ist jedoch, dass die Darlegungs- und Beweislast für die Erforderlichkeit der Behandlungen jeweils beim Geschädigten liegt. Da es sich um medizinische Fragen handelt, wird man in der Regel seitens der Gerichte nicht ohne Sachverständigengutachten auskommen. Diese wiederum sind relativ kostspielig. Aufgrund der genannten Darlegungs- und Beweislast wird das Gericht den Kostenvorschuss beim Geschädigten anfordern.</p>



<p>Vorsorglich sollte mithin vor Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen und/oder alternativer Behandlungsmethoden die Kostenfrage mit dem Haftpflichtversicherer des Geschädigten geklärt werden.</p>



<h4>6. <strong>Rechtsverfolgungskosten</strong></h4>



<p>Die zur Rechtsdurchsetzung erforderlichen Kosten des Geschädigten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe, Gerichts- und Sachverständigenkosten hat grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu erstatten. Sofern jedoch mit der Gegenseite über den Haftungsgrund oder die Höhe der Schadenspositionen des Geschädigten gestritten wird, kann es dazu kommen, dass auch die Rechtsverfolgungskosten seitens des Schädigers (teilweise) nicht übernommen werden. In diesem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten für den Geschädigten, sein Recht durchzusetzen, ohne die Kosten selbst zu tragen.</p>



<p><strong>a) Rechtsschutzversicherer</strong></p>



<p>Die den meisten geläufigste und auch weitestgehende Alternative ist die Inanspruchnahme einer bereits bei Unfall bestehenden Rechtsschutzversicherung. Bis vor kurzem galt als gesichert, dass der spätere Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages nicht ausreicht. Die Rechtsprechung auch des BGH stellt für die Frage des Versichertenrechtsverstoßes neuerdings jedoch allein darauf ab, was der Versicherungsnehmer des Rechtsschutzversicherungsvertrages, vorliegend mithin der Geschädigte, gegenüber dem Rechtsschutzversicherer als Rechtsschutzverstoß behauptet. Insoweit besteht mithin die Möglichkeit, dass im Anschluss an einen Unfall ein Rechtsschutzvertrag abgeschlossen wird, die Gegenseite, der Schädiger, sodann zur Erklärung über die Haftungsfrage oder Zahlung aufgefordert wird und in der Folge eine eventuelle Ablehnung dem Rechtsschutzversicherer als Rechtsverstoß präsentiert wird. Sofern dieser Weg konstant eingehalten wird, besteht mithin die Möglichkeit, auch im Nachhinein &#8211; nach dem Unfall &#8211; noch in den Genuss einer Rechtsschutzversicherung für Unfallfolgen zu kommen.</p>



<p><strong>b) Beratungs-/Prozesskostenhilfe</strong></p>



<p>Wirtschaftlich Bedürftige haben des Weiteren die Möglichkeit, im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und bei einem eventuell erforderlichen Prozess Prozesskostenhilfe zu beanspruchen. Die wirtschaftliche Bedürftigkeit wird relativ großzügig angenommen. Insbesondere wenn man weiteren Familienangehörigen (Natural-) Unterhalt leistet und/oder Aufwendungen für Wohnkosten, wozu auch Darlehenszinsen gehören, Versicherungen und ähnliches hat, kann man auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hoffen. Soweit diese gewährt wird, fallen für den klagenden Geschädigten keine Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten an. Dies ist unabhängig von der Frage, ob der Prozess letztlich erfolgreich betrieben wird oder der Kläger mit seiner Klage unterliegt. In letzterem Falle läuft er lediglich Gefahr, dass er die Rechtsanwaltskosten der dann obsiegenden Schädigerpartei zu erstatten hat.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 id="Wegeunfall"><strong>B. </strong><strong>Arbeits-</strong><strong>/Wegeunfall</strong></h2>



<p>Die im Leben lauernden Gefahren sind vielfältig und mithin auch die Möglichkeiten, zu verunfallen. Die Umstände des Unfalls sind unter anderem auch juristisch von Belang, weil es verschiedene mögliche Kostenträger gibt. Als zu beneiden werden unter Betroffenen in der Regel diejenigen angesehen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben. Dies hat nämlich zur Konsequenz, dass sie in den Zuständigkeitsbereich der <strong>Berufsgenossenschaften </strong>fallen und diesen gegenüber weitgehende Ansprüche haben. Sogenannte BGler sind, was die Heilbehandlung und insbesondere die Hilfsmittelversorgung angeht, in vielen Teilaspekten gegenüber normalen Kassenpatienten oder auch privat Krankenversicherten privilegiert. So werden beispielsweise anstandslos Sportrollstühle und Handbikes gezahlt. Daneben besteht im Bereich des Behinderungsmehrbedarfs Anspruch auf Erstattung erhöhten Kleiderverschleißes, erhöhten Flüssigkeitsbedarfs, Urlaubsbegleitung und sogar Urlaubszuschuss als solchem. Ferner werden natürlich für den Fall des Verlustes der Erwerbsfähigkeit Renten gezahlt. Auch der Anspruch auf Pflegegeld ist höher als in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Des Weiteren werden aus der gesetzlichen Unfallversicherung weitgehende Rehabilitationsmaßnahmen zur eventuellen Wiedereingliederung in das Arbeitsleben gewährt. Ferner werden Verletztengeld oder Übergangsgeld gezahlt. Bei tödlich verlaufenden Arbeitsunfällen gewährt die Berufsgenossenschaft Sterbegeld und eine Hinterbliebenenrente.</p>



<p>Dennoch ist die Frage des Vorteils mit einem Fragezeichen versehen. Nicht in allen Facetten ist es nämlich positiv, einen Arbeitsunfall erlitten zu haben. Das Gesetz sieht nämlich das sogenannte Haftungsprivileg vor. Da der Arbeitgeber die gesetzliche Unfallversicherung allein mit seinen Beiträgen finanziert (die anderen Zweige der Sozialversicherung werden auch aus Arbeitnehmerbeiträgen gespeist), soll er nach dem Willen des Gesetzgebers auf der anderen Seite nicht für Personenschäden haften. Dies bedeutet, dass zwar Sachschäden (zerstörte Kleidung oder andere Gegenstände) gegenüber dem Unternehmer oder anderen Betriebsangehörigen bei einem Arbeitsunfall geltend gemacht werden können, nicht jedoch Personenschäden. Konkret bedeutet dies, dass insbesondere ein Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Unternehmer oder anderen Betriebsangehörigen ausscheidet. Insbesondere bei schweren Unfällen mit dauerhaften Behinderungen kann es sich insoweit um einen großen sechsstelligen Betrag handeln.</p>



<p>Zugunsten des Verletzten gibt es aber auch davon wiederum Ausnahmen:</p>



<p>Zum einen kommt das Haftungsprivileg nicht demjenigen zugute, der vorsätzlich handelt. Wird mithin jemand in Ausübung seiner Arbeit von einem anderen absichtlich verletzt, steht ihm diesem gegenüber auch ein Anspruch auf Erstattung seines Personenschadens, mithin unter anderem des Schmerzensgeldes, zu.</p>



<p>Zum anderen haben Unfallopfer, die grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaften fallen, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Schädiger, wenn es sich um einen sogenannten <strong>Wegeunfall </strong>handelt. Dieser löst nämlich zum einen den Anspruch gegenüber der Berufsgenossenschaft aus. Zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit, den Schädiger, der in der Regel ein anderer normaler Verkehrsteilnehmer ist, in Anspruch zu nehmen. Diesem normalen Verkehrsteilnehmer (bzw. dem dahinterstehenden Versicherer), der also nicht Betriebsangehöriger des Arbeitgeber des Verunfallten ist, gegenüber kann natürlich auch Schmerzensgeld geltend gemacht werden.</p>



<p>›Glücklich‹ ist insoweit mithin, wer fremdverschuldet auf dem Weg zur Arbeit verunglückt.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 id="Freizeit"><strong>C. </strong><strong>Ansprüche </strong><strong>bei </strong><strong>selbstverschuldeten Freizeitunfällen</strong></h2>



<p>Sofern es selbstverschuldet, mithin ohne Einfluss eines Dritten sowie außerhalb von Konstellationen, für die ein Dritter haftet (Luftfahrtunfälle, Eisenbahnunfälle o. ä.) zu einem Personenschaden gekommen ist, der auch nicht ein Arbeits- oder Wegeunfall ist, stellt sich die Frage, ob und wer dann in Anspruch genommen werden kann.</p>



<p>Insoweit in Betracht kommen Ansprüche gegenüber eigenen privaten Versicherern (insoweit unter I.) sowie staatlichen Sozialleistungsträgern bzw. -stellen (insoweit unter II.).</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">I. <strong>Eigene </strong><strong>(private) </strong><strong>Versicherungen</strong></h3>



<p>Glücklich schätzen kann sich, wer sich schon zeitig, mithin vor dem Unfall, selbst möglichst umfangreich versichert hat und mithin nunmehr diese eigenen Versicherungen in Anspruch nehmen kann.</p>



<h4>1. <strong>Krankenversicherung</strong></h4>



<p>Wie bereits oben ausgeführt, ist in Deutschland nahezu jeder gesetzlich und/oder privat krankenversichert. Die medizinisch notwendigen Heilbehandlungskosten sind mithin nahezu immer ebenfalls versichert, so dass nahezu kein Geschädigter diese Kosten selbst zu tragen hat. Wie unter der Überschrift ›Das Familienprivileg‹ bereits geschildert, kann jedoch im Falle der Schädigung durch ein mit im Haushalt lebendes Familienmitglied innerhalb der Position Heilbehandlungskosten sogar zugunsten des Geschädigten ›gespielt‹ werden.</p>



<h4>2. <strong>Pflegeversicherung</strong></h4>



<p>Im Rahmen der Pflichtmitgliedschaft in einer Krankenversicherung besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, pflegeversichert zu sein. Bekanntlich erfolgt seit 01.01.2017 bei Pflegebedürftigkeit die Einstufung in fünf Pflegegrade. Innerhalb dieser wiederum wird unterschieden, ob der zu Pflegende Zuhause, teil- oder in Gänze stationär gepflegt wird. Für die jeweilige Konstellation wird dann ein pauschaler Betrag seitens der Pflegeversicherung geleistet, der unabhängig ist vom tatsächlichen Aufwand und den tatsächlich entstehenden Kosten. Nahezu immer verbleibt es bei einer nicht durch die Pflegeversicherung gedeckten Differenz. Sofern kein Schädiger vorhanden ist, entsteht für den Geschädigten mithin eine Deckungslücke.</p>



<h4><strong>3. </strong><strong>Pflegezusatzversicherung</strong></h4>



<p>Darüber hinaus werden auch Pflegezusatzversicherungen angeboten, um die geschilderte Deckungslücke zu schließen. Teilweise werden insoweit Versicherungen angeboten, die diese Lücke komplett schließen. Da sich das Deckungsrisiko der Versicherer Gesetzesänderungen ausgesetzt sieht, ist auch die in gesunden Tagen zu zahlende Prämie variabel; im Übrigen auch sehr hoch.</p>



<h4>4. <strong>Krankentagegeld- </strong><strong>bzw. Krankenhaustagegeldversicherung</strong></h4>



<p>Im Rahmen der Krankentageversicherung bietet der Versicherer Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheit oder Unfällen, soweit dadurch Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Die Krankentagegeldversicherung ist in der Regel, was jedoch abhängig von der jeweiligen Police ist, eine Summenversicherung. Das heißt für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wird ein vorher festgelegter pauschaler Betrag gezahlt. Dieser ist unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Verdienstausfalls. Innerhalb der Krankenhaustagegeldversicherung, die eine Summenversicherung ist, wird pauschal für jeden Tag des Aufenthaltes in einem Krankenhaus ein vorher festgelegter Betrag gezahlt.</p>



<h4>5. <strong>Unfallversicherung</strong></h4>



<p>Glücklich kann sich schätzen, wer im Falle einer unfallbedingten Invalidität über eine Unfallversicherung verfügt, die idealerweise eine Progression für den Fall der 100%­ igen Invalidität vorsieht. Es handelt sich auch hier um eine sogenannte Summenversicherung, d.h. versichert ist die Zahlung eines gewissen Betrages unabhängig von der konkreten Schadenshöhe. Dieser Betrag wird berechnet über die Versicherungssumme und eine sogenannte Gliedertaxe, die für jedes Körperteil einen gewissen Prozentsatz im Vorhinein festlegt. Bei einer Querschnittslähmung liegt beispielsweise eine 100%-ige Invalidität vor, so dass dann grundsätzlich die komplette Versicherungssumme zur Auszahlung gelangt (beispielsweise 100.000,00 €). Im Falle der Progression (z. B. vierfach für 100%-ige Invalidität) bestünde mithin ein Anspruch auf Auszahlung eines Betrages in Höhe von 400.000,00 €, der zunächst zumindest das Nötigste abdecken würde.</p>



<h4><strong>6. </strong><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h4>



<p>Ebenfalls nicht kostendeckend, aber zumindest hilfreich ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Falle der Unfähigkeit der Ausübung der konkret vor dem Unfall ausgeübten Tätigkeit gewisse im Vorhinein vereinbarte monatliche Sätze zahlt. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen sind jedoch zum einen je nach Risikogruppe des Berufs recht teuer und bergen zum anderen sehr hohes Streitpotential. Die Versicherer wenden häufig ein, es liege keine Berufsunfähigkeit vor oder diese beruhe unter anderem auf Vorschädigungen, die gegebenenfalls im Vorhinein vermeintlich gegenüber dem Versicherer nicht angegeben wurden. Letzteres führt häufig zum Verlust des kompletten Versicherungsschutzes. Aufgrund des hohen Prozesskostenrisikos sollte jeder, der mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung liebäugelt, eine Rechtsschutzversicherung mit ins Auge fassen (all dies gilt natürlich vor dem Unfall; nach einem Unfall können Versicherungen, die dieses Risiko absichern, nicht mehr abgeschlossen werden. [Dies wiederum mit der oben geschilderten Ausnahme der Behauptung des Rechtsschutzfalls Ablehnung durch Versicherung]).</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">II. <strong>Sozialversicherungen</strong></h3>



<p>Neben den angesprochenen privaten Versicherungen werden Behinderte natürlich auch durch die bestehenden sozialen Versicherungen, wenn auch nur lückenhaft geschützt.</p>



<h4>1. <strong>Gesetzliche Rentenversicherung</strong></h4>



<p>Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen erhält, wer erwerbsunfähig ist, eine (teilweise) Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem SGB VI.</p>



<h4>2. <strong>Gesetzliche </strong><strong>Krankenversicherung</strong></h4>



<p>Heilbehandlungskosten werden natürlich, soweit medizinisch erforderlich, von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.</p>



<h4>3. <strong>Gesetzliche </strong><strong>Unfallversicherung</strong></h4>



<p>Die gesetzliche Unfallversicherung tritt im Falle eines Arbeits- bzw. Wegeunfalls ein, wozu oben unter B bereits ausgeführt worden ist.</p>



<h4><strong>4. </strong><strong>Arbeitslosenversicherung</strong></h4>



<p>Wer, egal ob unfallbedingt oder nicht, arbeitslos wird und die sonstigen persönlichen Voraussetzungen erfüllt, hat Ansprüche gegenüber der Arbeitsagentur.</p>



<h4>5. <strong>Pflegeversicherung</strong></h4>



<p>Zur Pflegeversicherung wurde oben bereits ausgeführt.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 id="Staatlich"><strong>D. </strong><strong>Staatliche</strong><strong> Vergünstigungen</strong></h2>



<p>Behinderten, egal ob fremd- oder selbstverschuldet verunfallt, stehen eine Vielzahl staatlicher Vergünstigungen zu.</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau" id="Behindertenausweis">I. <strong>Grad </strong><strong>der </strong><strong>Behinderung </strong><strong>(GdB)/Behindertenausweis</strong></h3>



<p>Voraussetzung für die Inanspruchnahme sozialstaatlicher Leistungen aufgrund der Behinderung ist im Allgemeinen, dass der Betroffene als Behinderter anerkannt ist, was durch die Zuerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) geschieht. Die Schwerbehinderteneigenschaft wird kraft Gesetzes, d.h. bereits mit dem Eintritt der Behinderung und nicht erst mit deren Feststellung durch die zuständige Behörde, erworben. Die zuständige Behörde ist bundesweit das jeweilige Versorgungsamt. Entsprechende Anträge erhält man beim örtlich zuständigen Rathaus, wo einem auch mitgeteilt wird, welches Versorgungsamt örtlich zuständig ist. Sofern sich abzeichnet, dass eine Behinderung verbleiben wird, sollte sofort, gegebenenfalls durch Bevollmächtigte, der Antrag auf Zuerkennung eines GdB und mithin auf Ausstellung eines Behindertenausweises gestellt werden. Die Eingangsbestätigung des Versorgungsamtes sollte man sofort seinem Arbeitgeber zukommen lassen, damit dieser bereits davon Kenntnis hat, dass sich die Lage hinsichtlich Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch geändert hat. Das Versorgungsamt holt sodann bei den behandelnden Ärzten, soweit nicht bereits mit Antrag vorgelegt, Befundberichte ein. Sofern der jeweilige Amtsarzt der Auffassung ist, dass die vorliegenden Befundberichte aussagekräftig sind, erfolgt eine Entscheidung. Anderenfalls wird der Antragsteller mutmaßlich zu einer Untersuchung eingeladen. Bei Entscheidungsreife erfolgt ein Feststellungsbescheid (ab GdB 20) über den GdB, der in Dezimalzahlen bis 100 ausgedrückt wird. Ab einem GdB von 50 wird dem Betroffenen seitens des Versorgungsamtes ein Behindertenausweis ausgestellt.</p>



<h4><strong>1. Höhe </strong><strong>des </strong><strong>GdB</strong></h4>



<p>Der GdB wird als Gesamt-GdB ausgedrückt. Das heißt, es fließen sämtliche Behinderungen in dessen Gesamtberechnung mit ein. Hier sollte bereits frühzeitig seitens des Betroffenen darauf geachtet werden, dass sämtliche Beschwerden befundet werden und auch dem Versorgungsamt mitgeteilt werden. Auch wenn die Ermittlung des GdB dem Amtsermittlungsgrundsatz unterfällt, ist doch häufig festzustellen, dass seitens der Behörde nicht allzu akribisch vorgegangen wird. Man sollte mithin selbst darauf achten, dass sämtliche Informationen übermittelt werden. Entscheidend für die Höhe des GdB ist, wie stark sich alle Behinderungen zusammengenommen in allen Lebensbereichen, also privat und beruflich, auswirken. Eine GdB-Berechnung kann lediglich durch Ärzte erfolgen. Grundlage für die Ermittlung sind die Anhaltspunkte für die Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht. Bei mehreren einzelnen Beschwerden und mithin Einzel-GdB erfolgt keine schlichte Addition der GdB-Zahlen. Grob erfolgt die Berechnung des Gesamt-GdB, indem der GdB der Erstbehinderung voll in Ansatz gebracht wird, der der zweiten Behinderung zur Hälfte, der der dritten zu einem Drittel u.s.w.. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Einzel-GdB von 10 oder 20 bei der Berechnung des Gesamt­ GdB nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.</p>



<h4>2. <strong>Gültigkeitsdauer </strong><strong>und </strong><strong>Verlängerung</strong></h4>



<p>Wie bereits kurz erläutert, wird ab einem GdB von 50 ein Behindertenausweis ausgestellt. Dies geschieht in der Regel für fünf Jahre.</p>



<h4>3. <strong>Merkzeichen</strong></h4>



<p>In den Ausweis werden darüber hinaus behinderungsspezifische Merkzeichen eingetragen:</p>



<ul>
<li>G erheblich gehbehindert</li>



<li>aG außergewöhnlich gehbehindert</li>



<li>H hilflos</li>



<li>B Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich</li>



<li>BI blind</li>



<li>RF Gesundheitliche Voraussetzungen für Befreiung von der Rundfunk/Fernsehgebühr</li>



<li>GI gehörlos</li>
</ul>



<p>Das <strong>G </strong>erhält, wer infolge einer Einschränkung seines Gehvermögens nur gefährdet Strecken bis zu 2 km gehen kann, was wiederum auf einer Behinderung beruhen muss, die bei Behinderungen an Beinen/Rückgrat einen Einzel-GdB von mindestens 50 ausmacht oder auf inneren Leiden beruht oder Anfallsleiden oder einer Sehbehinderung ab einem GdB von 70. Ausnahmsweise kann auch bei einem sich auf die Gehfähigkeit auswirkenden GdB von lediglich 40 das Merkzeichen G zuerkannt werden, wenn mit zusätzlichen Behinderungen die für einen Ausweis nötigen 50 erreicht werden.</p>



<p><strong>aG </strong>wird bei außergewöhnlichen Gehbehinderungen anerkannt für Personen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit größter Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außer Stande sind, eine Prothese zu tragen sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, aufgrund von Erkrankungen, dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind. Die Auswirkungen auf die Gehfähigkeit sind nach der Rechtsprechung schon dann zu bejahen, wenn eine konkrete Gefahr einer weiteren Verschlimmerung der Behinderung hin zu einem der oben genannten Zustände besteht.</p>



<p><strong>H </strong>Als hilflos ist anzusehen, wer in Folge von Gesundheitsstörungen nicht nur vorübergehend für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf.</p>



<p><strong>B</strong> Ständige Begleitung ist bei Schwerbehinderten (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen G oder H vorliegen) notwendig, die infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.</p>



<p>Das Merkzeichen <strong>RF </strong>erhalten Behinderte, die allgemein von öffentlichen Zusammenkünften ausgeschlossen sind. Es genügt dabei nicht, dass sich die Teilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfindenden Veranstaltungen bestimmter Art verbietet. Nach Auffassung der Versorgungsämter ist die Berufstätigkeit eines Behinderten in der Regel Indiz dafür, dass öffentliche Veranstaltungen &#8211; zumindest gelegentlich &#8211; besucht werden können.</p>



<p>Das Merkzeichen <strong>BI </strong>erhält, wer in diesem Sinne blind ist, d.h. das Augenlicht vollständig verloren hat. Blind ist jedoch auch, wer auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 1/50 Sehschärfe hat oder wenn andere Störungen vorliegen, die gleich zu achten sind.</p>



<p><strong>GI</strong> gilt für Personen, bei denen Taubheit beiderseits vorliegt, sowie hörbehinderte Menschen mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen bestehen.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau" id="Minderung">II. <strong>Minderung </strong><strong>der </strong><strong>Erwerbsfähigkeit </strong><strong>(MdE)</strong></h3>



<p>Die MdE drückt in Prozenten aus, wie stark die persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten die Arbeitskraft wirtschaftlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verwerten, durch einen Versicherungsfall beeinträchtigt sind. Die MdE wird mithin ermittelt, um die Beeinträchtigung der Arbeitskraft zu bemessen. Sie ist von Belang zum Beispiel für eine eventuelle Berentung, sowie Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung sowie privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">III. <strong>Arbeitsrecht</strong></h3>



<p>Für Schwerbehinderte im oben genannten Sinne gelten diverse auch arbeitsrechtliche Sonderregelungen, die diese schützen sollen.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">IV. <strong>Teilhabeansprüche</strong></h3>



<p>Sozialleistungsberechtigte, d.h. Personen, die über kein großes Einkommen und Vermögen verfügen, haben nach dem SGB XII darüber hinausgehend umfangreiche Teilhaberechte, um möglichst weitgehend (wieder) Teil des gesellschaftlichen Lebens zu sein. Diese Teilhaberechte sind sehr weitgehend und können z.B. auch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, wie z. B. Handbike oder Sportrollstuhl gerichtet sein.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">V. <strong>Rechtsweg</strong></h3>



<p>Die zuletzt genannten staatlichen Vergünstigungen werden durch Behörden zuerkannt. Dies erfolgt durch Bescheide. Gegen diese Bescheide kann Widerspruch innerhalb eines Monats eingelegt werden. Die in der Regel nächst höhere Behörde hat sodann den ursprünglichen Bescheid zu überprüfen und entweder abzuhelfen oder einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Dies hat in der Regel innerhalb von drei Monaten zu geschehen. Wird das Verfahren ohne zureichenden Grund seitens der Behörde länger verschleppt, besteht die Möglichkeit, Untätigkeitsklage einzureichen, so dass das Gericht die Behörde dann dazu zwingt, eine Entscheidung zu treffen. Ist diese wiederum für den Betroffenen negativ, besteht die Möglichkeit, dagegen vor dem Sozialgericht zu klagen. Da den dort entscheidenden Richtern in der Regel die Sachkompetenz auf medizinischem Gebiet fehlt, werden Sachverständige bestellt, die objektiv entscheiden. Deren Beurteilung ist in der Regel günstiger als die der seitens der Behörde bereits hinzugezogenen Mediziner. Entscheidungen der Sozialgerichte können mit der Berufung vor den Landessozialgerichten angefochten werden. Lediglich in Ausnahmefällen ist der Weg zum Bundessozialgericht eröffnet.</p>



<p>Sowohl die Behörden als auch Gerichte und dortige Sachverständige arbeiten für den Betroffenen <strong>kostenlos. </strong>Betroffene sollten bei aus ihrer Sicht negativen Entscheidungen mithin den Rechtsweg keinesfalls scheuen. Sozialleistungsberechtigte erhalten darüber hinaus auch anwaltliche Hilfe in Form von Beratungshilfe (im außergerichtlichen Bereich) bzw. Prozesskostenhilfe (im gerichtlichen Bereich) auf Staatskosten.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 id="Steuerprivilegien"><strong>E. Behinderungsbedingte </strong><strong>Steuerprivilegien</strong></h2>



<p>Behinderte erhalten diverse steuerliche Erleichterungen. Hier eine Übersicht:</p>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">I. <strong>Behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen</strong></h3>



<p>Nach § 33 EStG können behinderungsbedingte außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. In Betracht kommen hier diverse Kosten, die mit der Behinderung in Zusammenhang stehen. Bei Gesundheitsaufwendungen ist darauf zu achten, dass diese ärztlich verordnet sind und es dort heißen muss, dass sie medizinisch notwendig sind. Es genügt nicht, dass die Maßnahme lediglich wünschenswert ist. Aufwendungen für eine Vorbeugung oder Erhaltung der Gesundheit werden ebenfalls nicht anerkannt.</p>



<p>Darüber hinaus wird eine zumutbare Eigenbelastung seitens des Finanzamts von den außergewöhnlichen Belastungen wieder abgezogen, die je nach Einkommen gestaffelt ist und häufig die Höhe der außergewöhnlichen Belastungen übersteigt, so dass kein steuerlicher Vorteil mehr verbleibt.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">II. <strong>Der </strong><strong>Behindertenpauschbetrag</strong></h3>



<p>Häufig sinnvoller und insbesondere praktikabler ist daher die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages, der vom Grad der Behinderung in der Höhe abhängt. Die Höhe des Pauschbetrages reicht von 384,00 € bei einem GdB von 20 bis zu 2.840,00 € bei einem GdB von 100. Sind Behinderte blind (Merkmal BI) oder hilflos (Merkmal H) oder gar taubblind, so können sie einen erhöhten Behindertenpauschbetrag von <strong>7.400,00 </strong>€ in Anspruch nehmen. Der Behindertenpauschbetrag wird jährlich gewährt. Dies gilt auch dann, wenn die Behinderung erst zum Ende des Jahres vorlag. Der Behindertenpauschbetrag kann von Behinderten oder auch von deren Eltern in Anspruch genommen werden.</p>



<p>Zu beachten ist allerdings, dass bei Inanspruchnahme des Behindertenpauschbetrages die typischen außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Behinderung entstehen, nicht mehr geltend gemacht werden können.</p>



<p>Der Behindertenpauschbetrag hat zudem gegenüber der Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen den Vorteil, dass es keines Nachweises der Mehraufwendungen bedarf. Dieser Nachweis ist meist sehr aufwendig. Die Belege werden vom Finanzamt akribisch geprüft, so dass in aller Regel die Geltendmachung des Behindertenpauschbetrages bevorzugt wird.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau">III. <strong>Kfz-Steuerbefreiung</strong></h3>



<p>Behinderte erhalten eine Ermäßigung bzw. sofern dass Merkzeichen aG vorliegt, sogar eine Kfz-Steuerbefreiung. Dies gilt auch bei Vorliegen der Merkzeichen H sowie BI. Bei Vorlage der Merkzeichen G sowie GI beträgt die Kfz-Steuerermäßigung 50%.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h3 class="h3-entry-blau"><strong>IV. </strong><strong>Freifahrt </strong><strong>im </strong><strong>ÖPNV</strong></h3>



<p>Erheblich Gehbehinderte (Merkzeichen G) sowie außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG) können eine kostenpflichtige Wertmarke für Schiene und Bus ermäßigt erwerben. Liegt bei aG zugleich soziale Bedürftigkeit vor, ist die Wertmarke kostenlos. Gleiches gilt bei Vorliegen der Merkzeichen H und BI.</p>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
</div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Mobikurse für Erwachsene</title>
		<link>https://richtigmobil.de/mobikurse-erwachsene/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Aug 2023 18:19:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Fit im Rolli]]></category>
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					<description><![CDATA[Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse Die Alltagstauglichkeit im Rollstuhl erlangen und verbessern Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband bietet mit unterschiedlichen Kooperationspartnern Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse speziell für Erwachsene an. Diese Tageskurse beinhalten neben dem Erlernen und der Verbesserung der&#160;Mobilität mit dem Rollstuhl&#160;noch weitere Aspekte, die für den Alltag mit dem Rollstuhl wichtig sind. Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse Das Mobilitätstraining richtet sich [&#8230;]]]></description>
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<h6 class="uagb-heading-text-rot">Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero">Die Alltagstauglichkeit im Rollstuhl erlangen und verbessern</h3>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_3.jpg" alt="" class="wp-image-1810" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_3.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_3-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_3-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="body-teaser"><strong>Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband bietet mit unterschiedlichen Kooperationspartnern Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse speziell für Erwachsene an. Diese Tageskurse beinhalten neben dem Erlernen und der Verbesserung der&nbsp;Mobilität mit dem Rollstuhl&nbsp;noch weitere Aspekte, die für den Alltag mit dem Rollstuhl wichtig sind.</strong></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse</h2>



<p>Das Mobilitätstraining richtet sich an alle Rollstuhlnutzer*innen, deren Angehörige, Bekannte, Freunde, Assistenten, Pflegende oder pflegendes Personal und an alle Interessierten am Rollstuhlsport. Dabei ist es egal, ob die Nutzung des Rollstuhls temporär oder dauerhaft ist, ob als Anfänger oder Fortgeschrittene, für (Sport-)Therapeuten oder als inklusive Erfahrung für Fußgänger*innen. Trainiert werden soll <strong>der alltagstaugliche Umgang mit dem Rollstuhl</strong>. Wie befahre ich schlechte Wege, wie befahre ich Schrägen längs und quer, wie befahre ich Bordsteinkanten, wie ›steige‹ ich in Bus und Bahn ein und aus? Wie rangiere ich meinen Rollstuhl auf engstem Raum, wie durchfahre ich verschiedene Türen, wie meistere ich Treppen oder gar Rolltreppen? Diese und weitere Themen werden in dem Training behandelt und trainiert. </p>



<p>Das Mobilitätstraining für Erwachsene <strong>soll als Grundlage dienen</strong>, unter qualifizierter Anleitung, die Alltagstauglichkeit im Rollstuhl zu erlangen. Trotzdem muss das Erlernte in weiteren Seminaren oder privat immer wieder weiter trainiert werden. Auch dazu bieten wir im Training Hilfestellungen an. Zudem sind Mobilität und Rollstuhlbeherrschung auch als Grundlage und als ein guter Einstieg in die vielen Rollstuhlsportarten in den DRS-Vereinen zu verstehen.</p>



<h6 class="body-headline"><strong>Kursangebote </strong>für 2025</h6>



<p>Das Angebot an Mobilitätstrainingskursen hat sich für 2025 noch weiter erhöht. Neben dem DRS bieten der BVS Bayern, die RBG Dortmund 51 und die Manfred-Sauer-Stiftung entsprechende Termine an, die alle im Terminkalender auf drs.org gelistet sind. </p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Aktuelle Terminübersicht</strong></p>



<p><a rel="noreferrer noopener" href="https://drs.org/events/category/mobilitaetstraining/" target="_blank"><strong>Hier geht es zu den laufend aktualisierten Terminen</strong></a> der Trainingskurse sowohl für Kinder, Jugendliche als auch Erwachsene. Die Kursangebote unterscheiden sich, je nach Anbieter. </p>



<figure class="is-layout-flex wp-block-gallery-1 wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped">
<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw.jpg" alt="" class="wp-image-1812" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/600_600_Mobitraining_erw_4.jpg" alt="" class="wp-image-1809" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/600_600_Mobitraining_erw_4.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/600_600_Mobitraining_erw_4-300x300.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/600_600_Mobitraining_erw_4-150x150.jpg 150w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_2.jpg" alt="" class="wp-image-1811" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_2.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_2-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/08/800_600_Mobitraining_erw_2-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>
</figure>



<p>Bei Fragen zum Thema Rollstuhlmobilität – insbesondere zu den Mobikursen für Erwachsene –schreiben Sie uns gerne eine kurze&nbsp;<strong><a href="mailto:stephan.schukat@rollstuhlsport.de">E-Mail</a></strong>. – Wir melden uns bei Ihnen!</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Barrierefreies Wohnen</title>
		<link>https://richtigmobil.de/barrierefreies-wohnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 May 2023 12:16:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://richtigmobil.de/?p=1687</guid>

					<description><![CDATA[Checkliste für barrierefreies Wohnen Eigenständig und selbstbestimmt wohnen Karin Diekmann, Barrierefrei Leben e.V. Um ein eigenständiges selbstbestimmtes Leben mit Querschnittlähmung zu führen, muss das häusliche Umfeld auf die veränderten Bedürfnisse angepasst werden. Das kann viele auch bauliche Veränderungen oder gar einen Wohnungswechsel notwendig machen. Um sich in den eigenen Räumen wohlzufühlen, steht der praktische Nutzen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-a3ecdc68">
<h6 class="uagb-heading-text-rot">Checkliste für barrierefreies Wohnen</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero">Eigenständig und selbstbestimmt wohnen</h3>



<p><em><strong>Karin Diekmann,</strong> Barrierefrei Leben e.V.</em></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_Alltag.jpg" alt="" class="wp-image-1689" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_Alltag.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_Alltag-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_Alltag-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<p class="body-teaser"><strong>Um ein eigenständiges selbstbestimmtes Leben mit Querschnittlähmung zu führen, muss das häusliche Umfeld auf die veränderten Bedürfnisse angepasst werden. Das kann viele auch bauliche Veränderungen oder gar einen Wohnungswechsel notwendig machen. Um sich in den eigenen Räumen wohlzufühlen, steht der praktische Nutzen an erster Stelle.</strong></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Wege zu einem barrierefreien Wohnumfeld </h2>



<h6 class="body-headline">Allgemeine Anforderungen an rollstuhlgerechten Wohnraum&nbsp;</h6>



<ul>
<li>stufen- und schwellenlose Erreichbarkeit von Haus und Wohnung sowie Gemeinschaftsräumen und PKW-Stellplatz</li>



<li>Türen und Durchgänge sollten ausreichend breit sein. Eine lichte Breite von 85 bis 90 Zentimeter wird empfohlen. Um die Türen noch gut öffnen und schließen zu können, sollten sie nicht breiter als 90 Zentimeter sein</li>



<li>Räume sowie Balkon oder Terrasse müssen mit dem Rollstuhl befahrbar sein und vorgeschriebene Bewegungsflächen aufweisen.</li>



<li>Das Bad sollte mit einem rollstuhlbefahrbaren Duschplatz, einem unterfahrbaren Waschbecken und den Bedürfnissen angepassten Haltegriffen ausgestattet sein</li>



<li>In der gesamten Wohnung sollte genügend Fläche zum Wenden vorhanden sein</li>



<li>Sämtliche Bedienungselemente wie Lichtschalter, Steckdosen, Fenstergriffe, Heizkörpergriff etc. sollten gut erreichbar sein</li>



<li>Ein ausreichend breiter, möglichst überdachter PKW-Stellplatz nahe am Hauseingang</li>
</ul>



<h6 class="body-headline">Behinderungsbedingter Umbau von Mietwohnungen</h6>



<p>Will man die eigene Mietwohnung behinderungsbedingt umbauen, ist das schriftliche Einverständnis des Vermieters zum Umbau einzuholen. Achten Sie darauf, dass möglichst keine Rückbauforderungen (Wiederherstellung des alten Wohnungszustandes) vereinbart werden. Liegt dies vor, sollte man sich umfassend über Umbaumöglichkeiten und eine mögliche Finanzierung/Bezuschussung informieren. Ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss, ist ebenfalls vorab zu klären. Es sollten mindestens zwei Kostenvoranschläge von Handwerkern mit Erfahrung im barrierefreien Umbau eingeholt werden und die Antragstellung auf Zuschüsse bei möglichen Kostenträgern erfolgen.</p>



<p><strong>Wichtig: Beginn aller Baumaßnahmen erst nach schriftlicher Bewilligung von beantragten Geldern/Zuschüssen! – Gilt für alle Kostenträger.</strong></p>



<h6 class="body-headline">Hinweis zum Mietrecht</h6>



<p>In der Regel muss der Vermieter z.B. dem Einbau eines Treppenlifters, breiterer Türen oder behindertengerechter Sanitäreinrichtungen zustimmen, wenn der Bauzustand des Hauses oder die Interessen anderer Mieter dem nicht entgegenstehen. Die Kosten für den Umbau und für den unter Umständen erforderlichen Rückbau trägt allerdings der Mieter.</p>



<h6 class="body-headline">Wie gehe ich bei der Suche nach einer barrierefreien Wohnung vor</h6>



<p>Mit öffentlichen Geldern geförderte Wohnungen werden überwiegend über kommunale Stellen, in einigen Bundesländern auch direkt über die Wohnungsbaugesellschaften, vergeben. Unterstützung leisten auch Beratungsstellen, z.B. in den Gesundheitsämtern oder bei Wohlfahrtsverbänden. Für den Erhalt einer solchen Wohnung ist oft eine Wohnberechtigungsbescheinigung und/oder ein Dringlichkeitsschein (Anerkennung als vordringlich Wohnungssuchender) erforderlich.</p>



<p><strong>Wenn kein Anspruch auf einen Dringlichkeitsschein besteht</strong></p>



<ul>
<li>Anzeigen über Zeitungen oder im Internet</li>



<li>bei privaten und gemeinnützigen Vermietern und Wohnungsgesellschaften nachfragen</li>
</ul>



<h6 class="body-headline">Worauf muss ich bei der Wohnungsbesichtigung achten?</h6>



<ul>
<li>Ist das Wohnhaus/die Wohnung barrierefrei zu erreichen?</li>



<li>Kann ich mir die Wohnung leisten?</li>



<li>Ist die Wohnung groß genug und die Aufteilung der Zimmer passend?</li>



<li>Entspricht die Wohnung den Anforderungen der Behinderung oder müssen noch Umbauten/Anpassungen vorgenommen werden (z. B. automatische Türöffner, Gegensprechanlage)?</li>



<li>Sind insbesondere Eingangsbereich, Bad und Küche barrierefrei gestaltet oder an die notwendigen Bedarfe anpassbar?</li>



<li>Kann jede Ecke in allen Räumen erreicht werden?</li>



<li>Gibt es Abstellmöglichkeiten für den Rollstuhl und andere Hilfsmittel? Ist dort ein Stromanschluss?</li>



<li>Sind die Fenster, Türen (auch Außentüren), Schalter und Bedienungsanlagen erreichbar und bedienbar?</li>



<li>Ist ein vorhandener Balkon erreichbar?</li>



<li>Kann ich aus den Fenstern schauen?</li>



<li>Ist der Bodenbelag rollstuhlgeeignet?</li>



<li>Lässt sich die Wohnung langfristig bewohnen – auch bei zunehmender Einschränkung durch die Behinderung?</li>



<li>Steht ein Hauswart zur Verfügung, der bei Problemen ansprechbar ist?</li>



<li>Wie ist das Wohnumfeld?</li>



<li>Wie sind die Kontaktmöglichkeiten zu den Nachbarn?</li>



<li>Welche Einkaufsmöglichkeiten gibt es in der näheren Umgebung?</li>



<li>Komme ich an die Mülltonnen?</li>



<li>Sind öffentliche Verkehrsmittel gut zu erreichen bzw. sind Behindertenparkplätze vorhanden? Ein Behindertenparkplatz kann bei der Stadt beantragt werden.</li>
</ul>



<h6 class="body-headline">Worauf muss ich bei dem Kauf einer Wohnung achten?</h6>



<ul>
<li>Ist die Finanzierung gesichert? Eigenkapital, Kredit der Bank, Bausparverträge, Versicherungen, Zuschüsse aus Wohnungsförderprogrammen (Landesprogramme, sind in den Bundesländern unterschiedlich)?</li>



<li>Bei Eigentumswohnungen ist insbesondere zu beachten, dass die anderen Eigentümer aufgeschlossen sind und evtl. erforderlichen Umbauten (z. B. Rampe, Fahrstuhl) zustimmen.</li>



<li>Sind die Bedingungen aus der Checkliste ›Wohnungsbesichtigung‹ erfüllt?</li>
</ul>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_sh_130919681_plan.jpg" alt="" class="wp-image-1702" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_sh_130919681_plan.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_sh_130919681_plan-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_sh_130919681_plan-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<h6 class="body-headline">Wie gehe ich vor, wenn ich selbst bauen will?</h6>



<ul>
<li>Finanzierung und Beratung wie oben</li>



<li>Beauftragung eines Architekten mit Erfahrung im barrierefreien Bauen (nach Referenzobjekten fragen!)</li>



<li>Ist das Grundstück geeignet? (Grundstücksanforderungen überprüfen, Lage, Verkehrsanbindung, Umfeld&#8230;)</li>
</ul>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Möglichkeiten der Finanzierung behindertengerechter Wohnungen</h2>



<p>Der Verein Barrierefreies Leben e. V. mit Sitz in Hamburg beschreibt in einer Übersicht mögliche Kostenträger für die Finanzierung nötiger Umbauten.</p>



<h6 class="body-headline">Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen)</h6>



<p>Für Menschen, deren Behinderung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, ist die gesetzliche Unfallversicherung in Form der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zuständig. Sie tragen die Kosten für einen Umbau einer vorhandenen Wohnung oder eines vorhandenen Hauses, wenn dies notwendig und möglich ist. Die Leistungen der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Versicherten gewährt.</p>



<h6 class="body-headline">Bundesversorgungsgesetz (Versorgungsamt, Fürsorgestelle usw.)</h6>



<p>Unkomplizierter ist die Wohnungshilfe für Kriegsopfer und andere Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz haben (z. B. Soldaten, Opfer von Gewaltverbrechen). Die Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung und die Anspruchsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten die notwendige Hilfe umfassend und auf den Einzelfall abgestimmt. Eine Aufstockung der Mittel von anderer Seite ist in der Regel nicht notwendig.</p>



<h6 class="body-headline">Wohnungsumbau mit Zuschuss der Pflegekasse</h6>



<p>Schwerbehinderte und pflegebedürftige Menschen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, können für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes von der Pflegekasse bekommen.<br>Die Zahlung eines Zuschusses bis zu 4.000,- Euro ist möglich, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht bzw. erleichtert wird oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.<br>Der Zuschuss bezieht sich auf eine Baumaßnahme. Der gesamte Umbau der Wohnung z. B. Badumbau und Türverbreiterung, wird als eine Maßnahme betrachtet. Das Einkommen und Vermögen der Antragsteller ist für die Bewilligung ohne Belang.<br>Anspruch auf einen erneuten Zuschuss hat der Antragsteller erst dann, wenn sich seine Krankheit oder Behinderung so verschlechtert hat, dass eine erneute Baumaßnahme notwendig wird. Um diesen erneuten Anspruch geltend zu machen, muss allerdings ein gewisser, im Gesetz nicht näher definierter Zeitraum, vergehen.</p>



<h6 class="body-headline">Umbaufinanzierung durch das Grundsicherungs- und Sozialamt</h6>



<p>Diese kann im Rahmen der Eingliederungshilfe möglich sein, wenn </p>



<ul>
<li>alle anderen Kostenträger wie Pflegekasse, Berufsgenossenschaft usw. nicht in Frage kommen, und </li>



<li>eine Finanzierung aus eigenen Mitteln nicht möglich ist. </li>
</ul>



<p>Es gelten allerdings Einkommens- und Vermögensgrenzen.</p>



<h6 class="body-headline">Finanzierung durch öffentliche Mittel</h6>



<p>Auf Bundesebene gibt es über die KfW-Bankengruppe zwei Förderprogramme zur Beseitigung oder Reduzierung von Barrieren in der Wohnung. Gefördert werden insbesondere Mieter mit Zustimmung ihres Vermieters, private Eigentümer (Eigentümergemeinschaften), die ihr Eigentum selbst bewohnen oder vermieten bzw. eine neu altersgerecht umgebaute Wohnung bzw. ein entsprechendes Eigenheim kaufen. Auch Vermieter wie Genossenschaften, Unternehmen und Gemeinden können gefördert werden.<br>Das eine Förderprogramm gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10 – 12,5 % der förderungsfähigen Umbaukosten, die maximal 50.000 € betragen können, mindestens 2.000 € betragen müssen. Mit dem zweiten Förderprogramm KfW-Bank zinsgünstige Kredite bis zu 50.000 € pro Wohnung, eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z. B. zur Energieeinsparung) ist teilweise möglich. Beantragt werden diese Kredite bei den Banken oder Sparkassen bzw. der eigenen Hausbank vor Ort, die Kreditvergabe erfolgt über die KfW-Bank (https://www.kfw.de/)</p>



<h6>Finanzierung bei Wohnungswechsel/Umzug</h6>



<p>Kostenträger einer finanziellen Unterstützung können sein: Eine Zuschusszahlung zu den Umzugskosten in eine der Behinderung entsprechende Wohnung und für noch erforderliche bauliche/technische Anpassungen in der Wohnung ist möglich, wenn bereits eine Pflegestufe feststeht oder der Antrag läuft. Zuschusshöhe insgesamt: 4.000,– Euro.</p>



<h6 class="body-headline">Grundsicherungs- und Sozialamt</h6>



<p>Das Grundsicherungs- und Sozialamt kann die Umzugskosten ganz oder teilweise (als Zuschuss oder Darlehen) übernehmen, wenn:</p>



<ul>
<li>der Umzug nicht aus dem Einkommen und Vermögen gezahlt werden kann</li>



<li>keine ausreichende Hilfe beim Umzug durch Familie, Freunde etc. möglich ist</li>



<li>alle anderen Kostenträger wie z. B. Pflegekasse, Versicherungen oder die Berufsgenossenschaft keine Zuschüsse zahlen kann beim zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt ein Antrag auf Umzugshilfe im Rahmen der ›Hilfe zum Lebensunterhalt‹ oder im Rahmen der ›Eingliederungshilfe für Behinderte‹ gestellt werden.</li>
</ul>



<h6 class="body-headline">Antragsablehnung</h6>



<p>Wenn Anträge abgelehnt werden, kann man Widerspruch einlegen. Auf dem Ablehnungsbescheid sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen: »Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle erhoben werden.« Um diese Frist zu wahren, kann der Widerspruch auch ohne Begründung eingereicht werden. Eine ausführliche Begründung kann später nachgereicht werden.</p>



<h6 class="body-headline">Wohngeld</h6>



<p>Wird auf Antrag gezahlt, der bei der Wohngeldstelle des Wohnortes gestellt werden muss.</p>



<p>Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt:</p>



<ul>
<li>als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers</li>



<li>als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung</li>
</ul>



<p>Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von:</p>



<ul>
<li>der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder</li>



<li>der Höhe des Familieneinkommens</li>



<li>der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung</li>
</ul>



<h6 class="body-headline"><strong>Infos</strong></h6>



<p><strong>Barrierefrei Leben e. V.</strong><br><a href="https://barrierefrei-leben.de">www.barrierefrei-leben.de</a></p>



<p><strong>Manfred-Sauer-Stiftung</strong><br><a href="https://www.der-querschnitt.de">der-querschnitt.de</a></p>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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</div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Stabgymnastik für Rollstuhlfahrer*innen</title>
		<link>https://richtigmobil.de/stabgymnastik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 May 2023 14:01:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Fit im Rolli]]></category>
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					<description><![CDATA[Fit im Rolli Stabgymnastik für Rollstuhlfahrer*innen Horst Strohkendl Der Gymnastikstab ist das klassische Handgerät für die Dehnung der Muskulatur, verlangt jedoch eine kompetente Anleitung durch eine*n geschulte*n Übungsleiter*in. Eine Praxis-Anleitung für erfahrene Übungsleiter Bekanntermaßen besitzt der Muskel zwei Eigenschaften: Kraft und Elastizität. Beide Eigenschaften sind durch systematisches und regelmäßiges Üben nicht nur zu erhalten, sondern [&#8230;]]]></description>
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<h6 class="uagb-heading-text-rot">Fit im Rolli</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero">Stabgymnastik für Rollstuhlfahrer*innen</h3>



<p><em>Horst Strohkendl </em></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_stabgymnastik.jpg" alt="Stabgymnastikübungen" class="wp-image-1658" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_stabgymnastik.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_stabgymnastik-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/900_600_stabgymnastik-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



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<p><strong>Der Gymnastikstab ist das klassische Handgerät für die Dehnung der Muskulatur, verlangt jedoch eine kompetente Anleitung durch eine*n geschulte*n Übungsleiter*in.</strong></p>



<h6 class="body-headline">Eine Praxis-Anleitung für erfahrene Übungsleiter</h6>



<p>Bekanntermaßen besitzt der Muskel zwei Eigenschaften: Kraft und Elastizität. Beide Eigenschaften sind durch systematisches und regelmäßiges Üben nicht nur zu erhalten, sondern auch zu verbessern. Alltägliche Belastungen durch Stützen, Ziehen, Hängen und Rollstuhlfahren führt zu einer einseitigen Kraftbeanspruchung. Diese Einseitigkeit führt nicht nur zu Verlust an Elastizität, sondern auch zu Bewegungseinschränkungen und gar Muskelverspannungen.</p>



<p>Im Rehabilitationssport kann durch eine gezielte Stabgymnastik, bei der es zu einer intensiven Dehnung kommt, dem bestehenden Mangel entgegen gewirkt werden. Die Übungen können nach einer guten Einführung und Eingewöhnung auch ohne Weiteres zuhause durchgeführt werden. Am Anfang der Übungsstunde gehört die Beweglichmachung der Gelenke und die Dehnung der Muskulatur des Schultergürtels und der Arme zu einem wichtigen Teil der Aufwärmgymnastik.</p>



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<p><strong>Trainingshinweise</strong></p>



<p>Bei den nachfolgenden Übungen wird der Muskel in der Regel zehn Sekunden passiv gedehnt – kurz entspannt – und weitere fünf Sekunden etwas weiter gedehnt. Wichtig ist die Wahrnehmung der Entspannung durch die sprachliche Betonung: ›Und lösen …!«</p>



<p>Da der Schultergürtel die Verbindung zwischen Armen, Wirbelsäule und Rumpf durch flächige und relativ kurze Muskeln darstellt, müssen die Bewegungsrichtungen durch Heben und Senken bei den Laien verdeutlicht werden.</p>



<p>Bestehen bei einzelnen Teilnehmern unterschiedliche Muskelausfälle innerhalb des Schultergürtels und der Arme, dann fängt man mit den Dehnungsübungen an, die alle in der Gruppe ausführen können. Am Ende der Gymnastik werden die Übungen auf die Teilnehmer erweitert, die über mehr funktionierende Muskeln verfügen.</p>



<p>Vor der Dehnung der Muskulatur wird durch dynamische Bewegungsformen und Spiele der Kreislauf angeregt und die Durchblutung der Muskulatur gefördert.</p>



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<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Unsere ausgewählten Übungen</h2>



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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-35b21843">
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</figure>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-8c3e40a9">
<h4>Brust (1) |  Hinterer Schultergürtel (2, 3)</h4>
</div>
</div>



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<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-44ddf105">
<h4>Torsion der Wirbelsäule</h4>
</div>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-8606b6ee">
<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-e5a44ff5">
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</figure>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-620a267b">
<h4>Vorderer Schultergürtel I</h4>
</div>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-4c63a9a8">
<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-ff0eb1b5">
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</figure>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-74d59ad2">
<h4>Vorderer Schultergürtel II</h4>
</div>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-87f892a3">
<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-a1a7d88c">
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</figure>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-0411e7bc">
<h4>Vorderer Schultergürtel III</h4>
</div>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-7650e605">
<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-68eae04d">
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</figure>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-63133deb">
<h4>Armzieher (1, 2) | Außenrotatoren (3, 4)</h4>
</div>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-3ae94021">
<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="900" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/600_900_Bizeps_1.jpg" alt="" class="wp-image-1625" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/600_900_Bizeps_1.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/600_900_Bizeps_1-200x300.jpg 200w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>



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</figure>
</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-fe66f690">
<h4>Biceps (1, 2) | Triceps (3, 4)</h4>
</div>
</div>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Übungen als Poster</h2>



<p>Die ausgewählten Übungen haben wir für Sie auf einem Poster zusammengestellt. Die PDF steht für Sie zum kostenlosen Download bereit.</p>



<p></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="is-layout-flex wp-block-buttons">
<div class="wp-block-button is-style-fill"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/rimo_Stabgymnastikposter.pdf" style="border-radius:25px">Poster Stabgymnastik</a></div>
</div>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
</div></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mobikurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene</title>
		<link>https://richtigmobil.de/oberkoerpergymnastik-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 May 2023 14:53:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Fit im Rolli]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://richtigmobil.de/?p=1583</guid>

					<description><![CDATA[Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse »Hey, das kann ich ja!« Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband bietet mit unterschiedlichen Kooperationspartnern Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse an. Diese Kurse beinhalten neben dem Erlernen und der Verbesserung der&#160;Mobilität mit dem Rollstuhl&#160;noch weitere Aspekte, die für den Alltag mit dem Rollstuhl wichtig sind. Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse Die Mobilitäts- und Rollstuhltrainingskurse eignen sich für alle Menschen, [&#8230;]]]></description>
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-f9a7bf96">
<h6 class="uagb-heading-text-rot">Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero">»Hey, das kann ich ja!«</h3>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="800" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/800_600_mobi_matte.jpg" alt="" class="wp-image-1599" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/800_600_mobi_matte.jpg 800w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/800_600_mobi_matte-300x225.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/05/800_600_mobi_matte-768x576.jpg 768w" sizes="(max-width: 800px) 100vw, 800px" /></figure>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="body-teaser"><strong>Der Deutsche Rollstuhl-Sportverband bietet mit unterschiedlichen Kooperationspartnern Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse an. Diese Kurse beinhalten neben dem Erlernen und der Verbesserung der&nbsp;Mobilität mit dem Rollstuhl&nbsp;noch weitere Aspekte, die für den Alltag mit dem Rollstuhl wichtig sind.</strong></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Rollstuhl- und Mobilitätstrainingskurse</h2>



<p>Die Mobilitäts- und Rollstuhltrainingskurse eignen sich für alle Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind. Veranstaltet werden diese Kurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.&nbsp; Für die Durchführung der Kurse ist ein ausgebildetes Übungsleiterteam aus Sportlehrer*innen und Rehabilitationsfachkräften verantwortlich. Mach Möglichkeit sind immer erfahrene Rollstuhlfahrer*innen im Team. Die Eltern von teilnehmenden Kindern werden in die Ausbildung mit einbezogen. Am Ende des Trainings wissen alle mit dem Rollstuhl besser umzugehen.</p>



<h6 class="body-headline"><strong>Kursangebot der DRS-Rollikids für 2025</strong></h6>



<p>Für 2025 hat der Fachbereich Kinder- und Jugendsport wieder drei Kursangebote für Sie und Euch erstellt. Die Intensivfahrschulungen werden traditionell im <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bathildisheim.de/de/home/" target="_blank"><strong>Rehazentrum Bathildisheim</strong></a> in Bad Arolsen (Hessen) und in der <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.manfred-sauer-stiftung.de/" target="_blank"><strong>Manfred-Sauer-Stiftung</strong></a> in Lobbach (Baden-Württemberg) durchgeführt. Erstmals findet ein Kurs im <a href="https://www.hachen.nrw/sport-und-tagungszentrum-hachen-startseite"><strong>Sport- und Tagungszentrum Hachen</strong></a> in Sundern (NRW) statt. Die Anmeldung für alle drei Kurse ist ab sofort möglich:</p>



<ul>
<li>12.04. bis 18.04.25 –&nbsp;<strong>Sundern –&nbsp;</strong>Kurs Nr. 2025 DRS RTK KiJu 1 –&nbsp;<a href="https://rollikids.de/event/rollstuhl-und-mobilitaetstrainingskurs-9"><strong>weitere Infos</strong></a></li>



<li>12.07. bis 18.07.25 –&nbsp;<strong>Bad Arolsen</strong>&nbsp;– Kurs Nr. 2025 DRS RTK KiJu 2 – <strong><a href="https://rollikids.de/event/rollstuhl-und-mobilitaetstrainingskurs-10/">weitere Infos</a></strong></li>



<li>09.08. bis 15.08.25 –&nbsp;<strong>Lobbach</strong>&nbsp;– Kurs Nr. 2025 DRS RTK KiJu 3 – <a href="https://rollikids.de/event/rollstuhl-und-mobilitaetstrainingskurs-11/"><strong>weitere Infos</strong></a></li>
</ul>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Aktuelle Terminübersicht</strong></p>



<p><a href="https://drs.org/events/category/mobilitaetstraining/" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>Hier geht’s zu den laufend aktualisierten Terminen</strong></a>&nbsp;der Trainingskurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsende. Die Kursangebote unterscheiden sich, je nach Anbieter. Bitte beachten Sie kurzfristige Änderungen aufgrund behördlicher Vorgaben zur Eindämmung der bestehenden Pandemie.</p>



<h6 class="body-headline"><strong>Mobikurs-Urteil zur Kostenübernahme</strong></h6>



<p>Wir weisen in unserem aktuellen&nbsp;Rollstuhltrainingsflyer&nbsp;daraufhin, dass eine wohlbegründeter Hilfsmittelantrag im Vorweg bzw. ein begründeter Widerspuch im Nachgang dazu führen kann, dass der Kostenträger – hier eine Krankenkasse – dazu verpflichtet sein kann, einen qualifizierenden Mobilitätstrainingskurs zu bezahlen.</p>



<p>Bei Fragen zum Thema Rollstuhlmobilität schreiben Sie uns gerne eine kurze&nbsp;<a href="mailto:tatjana.sieck@rollstuhlsport.de" target="_blank" rel="noreferrer noopener"><strong>E-Mail</strong></a>. – Wir melden uns bei Ihnen!</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
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		<item>
		<title>Ernährung und Verdauung bei Querschnittlähmung</title>
		<link>https://richtigmobil.de/ernaehrung-und-verdauung-bei-querschnittlaehmung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Apr 2023 14:10:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ernährung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://richtigmobil.de/?p=1502</guid>

					<description><![CDATA[Essen und Trinken Ernährung und Verdauung bei Menschen mit Querschnittlähmung Veronika Geng, Anette v. Laffert Der Eintritt einer Querschnittlähmung zieht für die betroffene Person vielfältige Folgen nach sich. Hierbei sind nicht nur Teile des Nervensystems geschädigt, die die Motorik und Sensibilität der gelähmten Körperpartien beeinträchtigen, sondern auch die vegetative Innervation der Organsysteme betroffen. Von einer [&#8230;]]]></description>
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-2917c3fe">
<h6 class="uagb-heading-text-rot">Essen und Trinken</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero">Ernährung und Verdauung bei Menschen mit Querschnittlähmung</h3>



<p><em>Veronika Geng</em>, <em>Anette v. Laffert</em></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_nahrung.jpg" alt="" class="wp-image-1515" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_nahrung.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_nahrung-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_nahrung-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<p class="entry-content-teaser"><strong>Der Eintritt einer Querschnittlähmung zieht für die betroffene Person vielfältige Folgen nach sich. Hierbei sind nicht nur Teile des Nervensystems geschädigt, die die Motorik und Sensibilität der gelähmten Körperpartien beeinträchtigen, sondern auch die vegetative Innervation der Organsysteme betroffen. Von einer solchen Beeinträchtigung können der gesamte Darm, die Blase und die Sexualfunktion betroffen sein. </strong></p>



<p class="entry-content p">Es wurde eine hohe Anzahl und ein weites Spektrum an gastro-intestinalen Symptomen nach Rückenmarkverletzung beschrieben <em>(Ng, 2005)</em>. Je nach Ausmaß der Schädigung können sich die Störungen der Darmfunktion im Verlust der willkürlichen Darmkontrolle, in Obstipation <em>(Verstopfung)</em>, Inkontinenz <em>(unwillkürliche Entleerungen)</em>, Diarrhöe <em>(Durchfällen)</em> sowie in langanhaltenden Prozeduren bei der Darmentleerung äußern. Darmfunktionsstörungen gehören zu den hauptsächlichen Folgekrankheiten nach Rückenmarkverletzung <em>(Doughty, 2000; Glickmann, 1996 und Stone, 1990)</em>.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Aspekte der Ernährung von Menschen mit Querschnittlähmung</h2>



<p>Die Ernährung stellt bei der Behandlung von Menschen mit einer frischen Querschnittlähmung einen wichtigen Bestandteil der therapeutischen Maßnahmen dar. Gilt es anfänglich, die Ernährung überhaupt sicherzustellen, stehen im Laufe der Rehabilitation verschiedene Aspekte im Vordergrund, um die Rehabilitationsziele zu erreichen. Die Rehabilitationsziele können je nach Lähmungshöhe variieren. An der Erreichung der Rehabilitationsziele wird in der Erstrehabilitation intensiv gearbeitet.<br></p>



<p>Rehabilitationsziele zur Ernährung eines*r frisch verletzten Tetraplegiker*in könnten sein:</p>



<p><strong>Der*die Betroffene kennt: </strong></p>



<ul>
<li>seine*ihre optimale Ernährung</li>



<li>seine*ihre optimale Flüssigkeitszufuhr</li>



<li>die Einflüsse der Ernährung auf die Blasen- und Darmfunktion</li>



<li>Einflüsse und Wirkungsweise von Flüssigkeiten auf die Blasen- und Darmfunktion</li>



<li>die Einflüsse von Medikamenten auf die Blasen- und Darmfunktion </li>



<li>die Komplikationen bei fehlerhafter Ernährung/Flüssigkeitszufuhr </li>



<li>die Gefahr der Kachexie <em>(Abmagerung)</em> </li>



<li>die Gefahr der Adipositas <em>(Übergewicht)</em></li>



<li>die Gefahr der Schluckproblematik und das Risiko des sich Verschluckens </li>
</ul>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Der*die Betroffene kann:</strong></p>



<ul>
<li>mit angepassten Hilfsmitteln oder Tipps und Tricks selbständig Essen/Trinken</li>



<li>bei Bedarf Hilfe anfordern und Drittpersonen zur Unterstützung anleiten</li>
</ul>



<h6 class="body-headline">Energiebedarf von Menschen mit Querschnittlähmung</h6>



<p>Während der Energiebedarf bei Menschen mit Querschnittlähmung anfänglich aufgrund der traumatischen Stresssituation sehr hoch sein kann, sinkt er später aufgrund des Verlustes an innervierter<em> (mit Nervenreizen versorgter)</em> Muskelmasse mehr oder weniger deutlich ab. Vor allem der Energiebedarf in völliger körperlicher Ruhe, der sogenannte Ruheumsatz ist in hohem Maße von der Muskelmasse des Körpers abhängig. Geht diese nach Eintritt der Lähmung zurück, muss diese also auch nicht mehr ›versorgt‹ werden, und der Energiebedarf in Ruhe sinkt. Der Ruheumsatz von Menschen mit Querschnittlähmung ist deshalb meist tiefer als der eines*r vergleichbaren Fußgänger*in (entspr. Größe, Alter, Gewicht, Geschlecht). Er ist bei der Querschnittlähmung aber von sehr vielen verschiedenen Einflussfaktoren abhängig. Die Lähmungshöhe allein reicht für eine Vorhersage des Energiebedarfs bei weitem nicht aus. Faktoren wie das Vorhandensein und die Nutzung eventueller Restfunktionen, Spastik, die körperliche Aktivität im Alltag, sowie sportliche Aktivität haben natürlich alle Einfluss auf die Muskelmasse. Genetische Faktoren, die Einnahme bestimmter Medikamente, Rauchen und möglicherweise auch die Ernährungsweise beeinflussen den Ruheenergiebedarf genauso wie bei Fußgängerinnen auch. Stress und Schlaflevel tragen ebenso zum Energiebedarf bei. </p>



<div class="wp-block-uagb-info-box uagb-block-fd1576b2 uagb-infobox__content-wrap  uagb-infobox-icon-left uagb-infobox-left uagb-infobox-stacked-mobile uagb-infobox-image-valign-middle body-infobox"><div class="uagb-ifb-content"><div class="uagb-ifb-title-wrap"><h6 class="uagb-ifb-title">Beratungszentrum für Ernährung und Verdauung</h6></div><p class="uagb-ifb-desc"><em>Die Themen Ernährung und Verdauung beschäftigen Querschnittgelähmte ein Leben lang. Daher widmet sich die Manfred-Sauer-Stiftung mit ihrem Beratungszentrum für Ernährung und Verdauung Querschnittgelähmter mit diesem Thema. Infos gibt es dazu auf <strong><a href="https://www.manfred-sauer-stiftung.de/stiftung/bz-ernaehrung-und-verdauung/">www.bz-ernaehrung.de.</a></strong></em></p></div></div>



<p>Vorhersageformeln, die zur Vorausberechnung des Ruheumsatzes bei Nichtgelähmten entwickelt wurden <em>(z. B. Harris-Benedict, 1918)</em> sind auf Menschen mit Querschnittlähmung ebenso wenig übertragbar wie der Body Mass Index (BMI) als Maß zur Beurteilung des Ernährungszustandes. Bei der gängigen Einschätzung des BMI (der das Körpergewicht pro Körperoberfläche angibt), wird von einer ›normalen‹ Körperzusammensetzung ausgegangen, da sich diese aber bei Muskelatrophie infolge der Lähmung zugunsten eines höheren Fettanteils verschiebt, unterschätzt der BMI Übergewicht bei Querschnittlähmung tendenziell <em>(Weaver et al. 2007)</em>. Ein sehr niedriger BMI unter 18,5 kommt bei Querschnittlähmung eher durch den Rückgang der Muskelmasse und nicht der Fettmasse bei zwar geringerem Gewicht, aber gleichbleibender Körpergröße zustande. Bei Nichtgelähmten würde man dagegen zunächst von Untergewicht aufgrund einer stark verminderten Fettmasse ausgehen. Entsprechend umgekehrt verhält es sich bei einem hohen BMI. Eine individuelle Ernährungsberatung durch Ernährungsfachpersonen bei Menschen mit Querschnittlähmung ist deshalb häufig zu empfehlen, insbesondere wenn der oder die Betroffene Schwierigkeiten hat, sich auf den veränderten Bedarf einzustellen, und keinerlei Informationen darüber in der Klinik oder in Rehabilitationseinrichtungen erhalten hat. Vor allem das Wissen über die Bedeutung körperlicher Aktivität und Ernährung sind hier essentiell. Eine Messung des Körperfettanteils bei Menschen mit Querschnittlähmung mit der Bio-Elektrischen Impedanzanalyse (BIA), die unterschiedliche elektrische Widerstände in verschiedenen Körpergeweben erfasst, ist wiederum für diesen Personenkreis ungeeignet, da die den Formeln zugrundeliegenden Parameter nicht auf die grundsätzlich andere Körperzusammensetzung von Menschen mit Querschnittlähmung übertragen werden können. Die Körperzusammensetzung kann deshalb hier nur mit aufwendigeren Verfahren wie z. B. der Bod Pod-Methode oder dem DXA-Verfahren, das mit Röntgenstrahlen arbeitet, erfasst werden <em>(Bosy-Westphal, 2009)</em>. </p>



<p>Nach aktuellen Studien kann grob ausgesagt werden, dass der Energiebedarf ca. 10 bis 25 Prozent unter dem Energiebedarf eines Fußgängers liegt (<em>Americain Diet Assoc. 2009; Buchholz et al. 2004)</em>. Exakte Werte des Energiebedarfs können durch die indirekte Kaloriemetrie bestimmt werden. Bei dieser Messung kann anhand des Sauerstoffverbrauchs, der mithilfe einer Atemmaske bestimmt wird, errechnet werden, wie hoch der Ruheumsatz der oder des Betroffenen tatsächlich ist. Zu diesem Ruheumsatz muss dann noch der Aktivitätsumsatz geschätzt werden. So kann man heute zu recht verlässlichen Zahlen kommen, was den Energiebedarf betrifft. Eine ausgewogene und gesunde Ernährung dient der Aufrechterhaltung der Körperfunktionen und soll Komplikationen vorbeugen. Bei den Komplikationen sind in erster Linie die Mangelernährung, das Unter- sowie das Übergewicht zu erwähnen. </p>



<h6 class="body-headline">Mangelernährung / Untergewicht </h6>



<p>Die Thematik des Untergewichts ist bei Menschen mit Querschnittlähmung ein häufiges Problem. Bei vorhandenem oder bei Verdacht auf Untergewicht gilt es als erstes, eine gute Ursachenforschung zu betreiben, z. B. mangelnder Appetit aufgrund von Medikamentennebenwirkung. Aufgrund der fehlenden Verlässlichkeit des BMI als Instrument, sollte bei Verdacht auf eine Untergewichtsituation eine enge Gewichtskontrolle erfolgen. Achtung, neben dem Untergewicht spielt auch die Mangelernährung eine Rolle. Das heißt eine Normalgewichtiger kann durchaus mangelernährt sein, weil ihm*ihr die Mikronährstoffe (meist Elektrolyte) fehlen.</p>



<h6 class="body-headline">Übergewicht</h6>



<p>Menschen mit Querschnittlähmung neigen aufgrund ihrer Immobilität oftmals zu Übergewicht. Dies kann die Immobilität noch verstärken, die Selbständigkeit kann abnehmen und das Risiko für die Entstehung eines Dekubitus kann erhöht sein, da z. B. die Seitenlehne des zu engen Rollstuhls Druckstellen verursachen können oder die Fähigkeit, das hohe Körpergewicht mit eigener Muskelkraft zu entlasten, abnimmt.</p>



<p>Ist eine Gewichtsabnahme indiziert, so sollte eine zertifizierter Ernährungstherapeut*in diesen Prozess aufgrund der vielfältigen persönlichen Bedingungen (Essgewohnheiten, Bewegung, Mahlzeitenrhythmus, psychische Komponenten) unterstützen. Eine Änderung des gewohnten Essverhaltens kann ohne diese Begleitung sehr schwierig und bei mangelndem Erfolg demotivierend sein. So kann trotz Übergewichtssituation ein erhöhter Nährstoffbedarf (Makro- oder Mikronährstoffe) vorliegen. Bei einer Gewichtsreduktion auf eigene Faust besteht die Gefahr, dass sich die Mangelernährung noch verschlimmert. Dem kann nur durch eine qualifizierte Ernährungstherapie, die immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin eingesetzt wird, vorgebeugt werden.</p>



<h6 class="body-headline">Ballaststoffe / Prä- und Probiotika</h6>



<p>Zwei Aspekte, die immer wieder im Zusammenhang mit ausgewogener Ernährung bei Querschnittlähmung erwähnt werden, sind die Ballaststoffe sowie die Prä- und Probiotika.</p>



<p><strong>Ballaststoffe</strong><br>Ballaststoffe werden auch Nahrungsfasern, Pflanzenfasern oder Rohfasern genannt. Sie sind Nahrungsbestandteile, die der menschliche Körper nicht verdauen kann, weshalb sie ihm weder Energie noch Bausteine liefern. Trotzdem sollten sie zu jeder Mahlzeit gehören, da sie zahlreiche positive Auswirkungen auf die Verdauung und die Gesundheit des menschlichen Körpers haben und ihn vor dem Auftreten verschiedener Krankheiten schützen. Gernerell führt eine ausreichende Ballaststoffmenge zu einer besseren Verdauung. Die Werte für eine ausreichende Menge an Ballaststoffen liegen bei mind. 30g/Tag <em>(SGE 2006)</em>.<br>Bei der Zufuhr von Ballaststoffen ist es wichtig, dass die Flüssigkeitsmenge, die aufgenommen wird, ausreichend ist d. h. mind. 1,8 Liter/24 Stunden. Bei Flüssigkeitsmangel können die Ballaststoffe kontraproduktiv sein. Generell sollten die Ballaststoffe in den Menüplan eingebaut werden und nicht als Nahrungsergänzung zugeführt werden. Wenn die Ballaststoffmenge erhöht wird, ist es wichtig, dass dies schrittweise passiert, so dass sich der Verdauungstrakt auch daran gewöhnen kann. Anfängliche Blähungen werden geringer mit der Gewöhnung.</p>



<p><strong>Functional Food</strong><br>Präbiotika sind Lebensmittelbestandteile, die nicht oder nur teilweise verdaulich sind, die sich aber auf den Menschen gesundheitlich günstig auswirken, indem sie aktiv das Wachstum und/ oder die Aktivität bestimmter Bakterien im Darm fördern. Präbiotika kommen vermehrt in ballaststoffreichen Lebensmitteln vor.<br>Probiotika sind Lebensmittel, die lebende Mikroorganismen enthalten, die die Magenpassage überleben und die Darmflora so passiv unterstützen können. Probiotika kommen meist in Form von Bifidobakterien und Laktobazillen in milchsauer vergorenen Lebensmitteln vor (Joghurt, Buttermilch). Eine Einnahme kann besonders während einer Antibiotikatherapie für die Darmflora von Nutzen sein. Die Einnahme der Probiotika baut keinen präventiven Effekt auf, d. h. die Wirkung ist so lange gegeben, wie man das Produkt einnimmt. Mit Absetzen des Produkts lässt die Wirkung wieder nach. Unter dem Aspekt, dass die Immunabwehr des Körpers zu großen Teilen im Darm passiert, kann der Einsatz von prä- und probiotischen Nahrungsmitteln durchaus indiziert sein.</p>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
</div></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Funktionelle Oberkörpergymnastik</title>
		<link>https://richtigmobil.de/oberkoerpergymnastik/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Apr 2023 14:43:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Fit im Rolli]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://richtigmobil.de/?p=1303</guid>

					<description><![CDATA[Fit im Rolli Gib dir fünf! – Oberkörperübungenaus dem Mobilisationsprogramm Peter Richarz, Stefan Lange Starting Five – das einfache Programm zur Mobilisation und Dehnung der stark beanspruchten Muskulatur. Zum Ausprobieren hier ein Auszug aus dem Mobilisationsprogramm ›Oberkörpergymnastik‹. Mach mit und spüre den Erfolg Alles hat einen Anfang – du beginnst mit der richtigen Ausgangsstellung: Das [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-a2d869f1">
<h6 class="uagb-heading-text-rot">Fit im Rolli</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero">Gib dir fünf! – Oberkörperübungen<br>aus dem Mobilisationsprogramm</h3>



<p><em>Peter Richarz</em>, <em>Stefan Lange</em> </p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="797" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/800_600_OKG_Uebungen.jpg" alt="Gibt dir fünf: Oberkörpergymanstikübungen für Rollifahrer*innen" class="wp-image-1304" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/800_600_OKG_Uebungen.jpg 797w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/800_600_OKG_Uebungen-300x226.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/800_600_OKG_Uebungen-768x578.jpg 768w" sizes="(max-width: 797px) 100vw, 797px" /></figure>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Starting Five – das einfache Programm zur Mobilisation und Dehnung der stark beanspruchten Muskulatur. Zum Ausprobieren hier ein Auszug aus dem Mobilisationsprogramm ›Oberkörpergymnastik‹.</strong></p>



<h6 class="body-headline">Mach mit und spüre den Erfolg</h6>



<p>Alles hat einen Anfang – du beginnst mit der richtigen Ausgangsstellung: Das Brustbein nach vorn und gleichzeitig nach oben in Richtung Decke ziehen, dadurch werden das Becken und der gesamte Körper aufgerichtet. In dieser aufgerichteten Sitzposition wird darauf geachtet, dass der Kopf über die Schultern gezogen wird. Zwischen dem Kinn und den Schlüsselbeinen passt eine Faust, den ›Geierhals‹ vermeiden. Die Schulterköpfe bleiben in dieser Ausgangsstellung locker. Wenn die Aufrichtung des Oberkörpers nicht unter Zuhilfenahme der Bauchmuskulatur möglich ist, dann können die Hände helfen, indem sie an die Knie bzw. den Rollstuhlrahmen fassen.</p>



<p class="body-headline"><strong>Nochmal die Ansagen vom Sportlehrer</strong><br>»Du ziehst das Brustbein nach vorn und gleichzeitig nach oben, dadurch wird das Becken aufgerichtet, die Becken­schaufeln kippen etwas aus, der untere Rücken wird ›lordosiert‹.« Diese Bewegung wird anfangs mehrmals durchgeführt, da sie die Basis, besser gesagt die Ausgangsstellung, für die unterschiedlichen Übungen bildet. Bewegungen so weit wie möglich ausführen. Wenn Bewegungen nicht möglich sind, in Gedanken weiterführen. Ein ›Ziehen‹ bei den unterschiedlichen Übungen wird toleriert. Schmerzen sind auf keinen Fall erlaubt!</p>



<p class="body-headline"><strong>Gleich geht es los!</strong><br>Immer locker bleiben, das heißt, immer wieder die Arme ausschütteln und zwischen den Übungen tief ein­ und ausatmen. Langsam steigern!!! Die Übungen 1 bis 4 können jeweils acht Mal wiederholt werden. Das muss man aber nicht in der ersten Gymnastikstunde schaffen. Die Übung 5 kann immer wieder als Intermezzo zwischen den anderen eingebaut werden. </p>



<p class="body-headline"><strong>Achtung: Gehe bitte in die Ausgangsstellung!</strong></p>



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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-c2693d56">
<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Unsere fünf ausgewählten Übungen</h2>



<p><strong>Bitte beachten: Vor dem Beginn des Trainings die Übungen mit dem Arzt/der Ärztin absprechen!</strong></p>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_1_1.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 1.1" class="wp-image-1306" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_1_1.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_1_1-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_Uebung_1_2.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 1.2" class="wp-image-1307" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_Uebung_1_2.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_Uebung_1_2-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_1_4.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 1.4" class="wp-image-1309" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_1_4.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_1_4-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-9bfe5c8d">
<h4>01 ›Briefmarke einklemmen‹</h4>



<p><strong>Mobilisation und Dehnung der Schultermuskulatur</strong></p>



<p>Kleine Kreisbewegungen der Schultern, Handflächen zeigen zum Boden. Bei der Aufwärtsbewegung einatmen und bei der Abwärtsbewegung ausatmen.</p>



<p>Beim Hochziehen der Schultern laufen die Schulterblätter am höchsten Punkt über der Wirbelsäule zusammen: »Klemme eine Briefmarke zwischen den Schulterblättern ein und führe die Briefmarke an der Wirbelsäule herun­ter. Am tiefsten Punkt laufen die Schulterblätter auseinander und die Briefmarke wird fallen gelassen und die nächste Runde beginnt«. Mit der Bewegung erfolgt eine hohe Einatmung und tiefe Ausatmung!</p>
</div>
</div>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_2_4.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 2.4" class="wp-image-1313" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_2_4.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_2_4-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-8f5fa481">
<h4>02 ›Prediger‹</h4>



<p><strong>Mobilisation und Dehnung der Schultermuskulatur</strong></p>



<p>Von kleinen Kreisen in große Kreise übergehen. Beide Arme heben, die Schulterblätter bleiben tief. Die Oberarme laufen dicht an den Ohren vorbei, am oberen Punkt fangen die Hände an aufzudrehen, sodass die Handflächen nach oben zeigen, der Zug der Arme geht soweit wie möglich nach hinten, ohne den Oberkörper dabei nach hinten zu bewegen.</p>



<p>Große Kreisbewegungen der Arme, die Schultern bleiben tief. In der Aufwärtsbewegung gehen die Oberarme dicht am Ohr vorbei, die Handflächen zeigen zueinander, während der Abwärtsbewegung werden die Handflächen aufge­dreht und der Zug geht nach hinten und unten.</p>
</div>
</div>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_3_4.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 3.4" class="wp-image-1317" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_3_4.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_3_4-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-e97a7228">
<h4>03 ›Wäsche aufhängen‹</h4>



<p><strong>Mobilisation und Dehnung der Schulter­- und Rumpfmuskulatur</strong></p>



<p>Den letzten großen Kreis vom ›Prediger‹ hältst du am oberen Punkt, die Schulterblätter sind in der Ausgangsstellung tief. Eine Bewegung ist Einat­men, eine Bewegung ist Ausatmen.</p>



<p>Arme oben halten, Handflächen zeigen zueinander, ein Arm wird nach oben rausgeschoben, wenn möglich, auf der Gegenseite das Gesäß anheben, sonst Hebung über den Rippenbogen andeuten.</p>
</div>
</div>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_4_3.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 4.3" class="wp-image-1320" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_4_3.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_4_3-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_4_4.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 4.4" class="wp-image-1321" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_4_4.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_4_4-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>
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</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-fe90dec1">
<h4>04 ›Kipper‹</h4>



<p><strong>Mobilisation und Dehnung der Halsmuskulatur</strong></p>



<p>Arme locker ausschütteln und wieder in die Ausgangsstellung. Hände auf den Knien, Brustbein nach vorne oben, aktiv oder Zug über die Hände. Den Kopf langsam nach links ablegen, das Ohr Richtung Schulterkopf, nicht die Gegenbewegung Schulter zum Ohr ausführen!</p>



<p>Wenn es nicht weiter geht – stell dir vor, der Kopf wird sanft angestoßen und über die Mitte langsam nach rechts abgelegt. Kopf wieder in die Mittelposition zurückführen und die Arme locker ausschütteln.</p>
</div>
</div>



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<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" loading="lazy" width="600" height="800" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_5_4.jpg" alt="Oberkörpergymnastik Übung 5.4" class="wp-image-1326" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_5_4.jpg 600w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/600_800_OKG_Uebung_5_4-225x300.jpg 225w" sizes="(max-width: 600px) 100vw, 600px" /></figure>



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</div>



<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-f38738e4">
<h4>05 ›Halber und ganzer Ableger‹</h4>



<p><strong>Dehnung der gesamten hinteren Rumpf- und Halsmuskulatur – Übung in zwei Stufen!</strong></p>



<p>Stufe 1: Die Unterarme auf die Oberschenkel legen. Das Kinn an die Brust bringen und wenn du kannst, gib Druck mit den Unterarmen gegen die Oberschenkel, sodass du einen Katzenbuckel machst. Circa 30 Sekunden in dieser Position bleiben.</p>



<p>Bei Stufe 2 werden die Hände langsam an den Unterschenkeln oder Roll­stuhlrahmen hinunter geführt, bis der Oberkörper auf den Oberschenkeln ruht. Kopf, Arme und Schultern hängen ganz locker und entspannt. Circa 30 Sekunden in dieser Position bleiben.</p>



<p>Ohne dass der Oberkörper sich bewegt, stützen die Hände über den Knien mit den Fingerspitzen nach innen. So aufgestützt rollst du langsam, sehr langsam und Wirbel für Wirbel wieder nach oben. Lass dir Zeit, gib dem Blut die Möglichkeit, langsam wieder in den Kopf zurück zu fließen.<br>Achtung: Schwindelgefahr, wenn man zu schnell hochkommt!</p>
</div>
</div>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="elementor-heading-title elementor-size-default">Übungen als Poster</h2>



<p>Die fünf ausgewählten Übungen haben wir für Sie auf einem Poster zusammengestellt. Die PDF steht für Sie zum kostenlosen Download bereit.</p>



<p>Die DVD mit dem gesamten Programm ›Oberkörpergymnastik‹ ist der Zeit leider nicht mehr verfügbar.</p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="is-layout-flex wp-block-buttons">
<div class="wp-block-button is-style-fill"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/rimo_Gymnastikposter.pdf" style="border-radius:25px">Poster Oberkörpergymnastik</a></div>
</div>



<div style="height:60px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
</div></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>FitnessCheck für Rollifahrer*innen</title>
		<link>https://richtigmobil.de/fitnesscheck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 10:02:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mobilität]]></category>
		<category><![CDATA[Fit im Rolli]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://richtigmobil.de/?p=1252</guid>

					<description><![CDATA[Fit im Rolli Fit im Rolli? – Machen Sie den FitnessCheck Körperliche Fitness ist ein sehr relativer Ausdruck für einen Status quo als Rollstuhlfahrer*in. Eine gute Fitness hat für Menschen mit Rollstuhl jedoch immer eine größere Bedeutung. Unabhängigkeit und Selbstständigkeit steigern sich, wenn man neudeutsch zu hören bekommt »Du bist aber in ›good shape!‹« Die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-cf24e83b alignfull uagb-is-root-container"><div class="uagb-container-inner-blocks-wrap">
<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-9ef0713d">
<h6 class="uagb-heading-text-rot">Fit im Rolli</h6>



<h3 class="entry-content-headline-blue-hero">Fit im Rolli? – Machen Sie den FitnessCheck</h3>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobi_treppe.jpg" alt="Rollifahrer*innen über das bewältigen von Treppen | Foto: DRS-Archiv" class="wp-image-1260" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobi_treppe.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobi_treppe-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobi_treppe-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Körperliche Fitness ist ein sehr relativer Ausdruck für einen Status quo als Rollstuhlfahrer*in. Eine gute Fitness hat für Menschen mit Rollstuhl jedoch immer eine größere Bedeutung.</strong></p>



<p>Unabhängigkeit und Selbstständigkeit steigern sich, wenn man neudeutsch zu hören bekommt »Du bist aber in ›good shape!‹« Die Initiatoren und Partner des Projekts ›richtig mobil‹ möchten, dass Sie fit bleiben oder fit werden!</p>



<h6 class="body-headline-red">Der FitnessCheck</h6>



<p>Mit den speziell entwickelten Mobilitätsbögen können Sie einen Fitness­Check in Sachen Rollstuhlbeherrschung machen. Nehmen Sie sich die Zeit, schauen Sie sich die unterschiedlichen Bögen genau an und versuchen Sie, Ihre Fähigkeiten mit dem Rolli kritisch einzuschätzen. Die einzelnen Techniken bewerten Sie mit den vier Kategorien: Einweisung – Hilfestellung – Sicherheitsstellung – Selbstständig. Einen anerkennenden Glückwunsch, falls Sie bereits bei den meisten Techni­ken ein Kreuzchen in der Spalte ›Selbstständig‹ machen können! Wenn nicht – es gibt Wege, dies zu ändern! Wenn Sie Ehrgeiz haben oder neugierig sind, wie Sie eventuell noch mehr auf der rechten Seite ankreuzen können, dann möchten wir Sie einladen, an den verschiedenen Mobilitäts­trainingskursen teilzunehmen, die der DRS zusammen mit seinen Kooperationspartnern anbietet. Informationen dazu finden Sie unter www.rollstuhlsport.de oder Sie erhalten diese selbstverständlich auch von Ihrem behandelnden Arzt.</p>



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<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobiboegen.jpg" alt="" class="wp-image-1264" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobiboegen.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobiboegen-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_mobiboegen-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<h6 class="body-headline-red"><strong>Das vermögen die Mobibögen</strong></h6>



<ul>
<li>Das Standardisieren von Übungen bedeutet: überall bekomme ich als Roll­stuhlnutzer ein einheitliches Training, das ständige Wiederholen von Übungen gibt Sicherheit.</li>



<li>Bei Unsicherheiten im Alltag kann über die Mobilitäts­bögen jederzeit der aktuelle Stand abgerufen werden.</li>



<li>Der gut ausgefüllte Mobilitätsbogen ist wie ein Führerschein und kommt in konkreten (Alltags-­)Situationen zur Geltung.</li>



<li>Er hilft, einen Überblick über die zukünftigen Erwartungen zu bekommen und woran noch mehr gearbeitet werden muss.</li>



<li>Die Erfahrungen in der Trainingshalle zeigen: je mehr einzelne Übungen zu einem Ganzen kombiniert werden, umso stressfreier ist der Bewegungsfluss im Alltag.</li>



<li>Das Gefühl von Sicherheit erlangt man nur durch ständiges Reagieren auf neue Situationen.</li>



<li>Ausdruck und Bewegung werden von der Umwelt sehr stark wahrgenommen. Ein gutes Körpergefühl und ein sicheres Gefühl für den Rolli ergeben eine größere Lebensqualität.</li>



<li>Richtig mobil zu sein bedeutet, die eigenen Grenzen täglich zu überschreiten und so neue Wege zu suchen!</li>
</ul>



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<div class="is-layout-flex wp-block-buttons">
<div class="wp-block-button is-style-fill"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/richtig_mobil_Mobiboegen.pdf" style="border-radius:25px">Mobibögen (PDF)</a></div>
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		<title>Sport und Fitness – Perspektive mit Präventionscharakter</title>
		<link>https://richtigmobil.de/sport-und-fitness/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 08:48:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Sport]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://richtigmobil.de/?p=1204</guid>

					<description><![CDATA[Eine Querschnittlähmung geht oft einher mit Störungen der verschiedenen Körperfunktionen. Daher ist es wichtigdiese Störungen zu kennen und zu wissen welche Komplikationen damit verbunden sind. Viele der Komplikationen können durch entsprechende prophylaktische Maßnahmen verhindert werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-9f062b82">
<h6 class="uagb-heading-text-rot">Rad und Tat</h6>



<h3 class="entry-content-headline-red">Sport und Fitness – Perspektive mit Präventionscharakter</h3>



<p><em><strong>Ulf Mehrens</strong>, Vorsitzender des Deutschen Rollstuhl-Sportverbandes (DRS)</em></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_sport_opong.jpg" alt="Rollstuhlnutzer Philip Opong beim Herunterfahren einer Treppe | Foto: Malte Wittmershaus" class="wp-image-1205" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_sport_opong.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_sport_opong-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_sport_opong-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Eine Querschnittlähmung bedeutet einen erheblichen Ausfall an Bewegungsqualitäten, weshalb verbliebene Bewegungsfunktionen ganz besonders guter Aufarbeitung bedürfen, um verlorene Fähigkeiten so gut wie möglich zu kompensieren.</strong></p>



<p>Menschen mit einer Behinderung, die wegen mangelhafter Beinfunktionen auf erhebliche orthopädische Hilfsmittel oder einen Rollstuhl angewiesen sind, müssen die intakten Funktionen im Bereich der oberen Gliedmaßen und des Rumpfes soweit auftrainieren, dass das tägliche Leben trotz erheblicher motorischer Einschränkungen bewältigt werden kann.</p>



<h6 class="body-headline">Warum Rollstuhlsport?</h6>



<p>Zur Erhaltung der während der klinischen Erstbehandlung erworbenen Fähigkeiten sowie zur Verbesserung und Stärkung der Funktionen ist der Sport im Rollstuhl ein hervorragendes Mittel.<br>Kein Muskel kann wachsen und Funktionen übernehmen, der nicht intensiv aktiv trainiert wird. Am besten ist es, wenn man so früh wie möglich mit dem Rollstuhlsport beginnt, sich somit fit für den Alltag macht und die Leistungsfähigkeit des eigenen Körpers kennen lernt.</p>



<p>Eine große Zahl von Querschnittgelähmten leidet an einer spinalen Spastik, die sich durch Inaktivität verstärkt, jedoch durch ein gesundes und regelmäßiges Sportprogramm positiv beeinflussen lässt. Wie im allgemeinen Sport außerhalb des Rollstuhles auch, führt beim Rollstuhlfahrer die aktive sportliche Betätigung zu intensiven Herz-Kreislauf-Reizen. Störungen, die unsere moderne, inaktive Lebensweise verursacht, können dadurch verhindert werden.</p>



<p>Durch aktive Bewegung im Rollstuhl tritt nicht nur eine Verbesserung der lähmungsbedingt gestörten Kreislaufsituation, sondern auch der BlasenNierenfunktion ein. Intensive Belastungsreize führen zu einer Steigerung der Hautdurchblutung und damit auch zu einer Reduzierung der Gefahr von Druckgeschwüren.<br>Es hat sich gezeigt, dass der aktive Rollstuhlsportler weniger an lähmungsspezifischen Komplikationen leidet als der Querschnittgelähmte, der jede Aktivität vermissen lässt. Rundherum kann gesagt werden, dass Rollstuhlsport durchaus gesundheitsfördernd ist und Präventionscharakter hat. Einschränkend muss bemerkt werden, dass einseitiger Leistungssport gesundheitliche Schäden nach sich ziehen kann, wie dies auch allgemein in der Sportbewegung zu beobachten ist.</p>



<h6 class="body-headline">Rollstuhlsport als Teil der Rehabilitation</h6>



<p>Als Fachverband des Deutschen Behinderten-Sportverbandes hat es sich der Deutsche Rollstuhl-Sportverband (DRS) zur Aufgabe gemacht, diesen Sport in der Rehabilitation auf breitester Basis zu fördern und fortzuentwickeln.</p>



<p>Rehabilitation umfasst alle ärztlichen, sozialpädagogischen, psychologischen und sozialrechtlichen Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, Menschen mit Behinderung wieder in die Lage zu versetzen, sich geistig, gesellschaftlich und wirtschaftlich zu behaupten. Eine dieser Maßnahme ist der Sport, der neben anderen Hilfen die innere Stabilität und Identität des Betroffenen festigt, ihm sein Selbstvertrauen zurückgibt und ihm ermöglicht, einen festen und anerkannten Platz in Familie, Berufsleben und Gesellschaft einzunehmen.</p>



<h6 class="body-headline">Positive Effekte des Rollstuhlsports</h6>



<p>Durch den DRS findet heute jeder ein gut strukturiertes Sportangebot, wodurch er auf vielfältige Weise die Möglichkeit erhält Sport zu treiben, egal ob im Kinderund Jugendsport, im Breitensport oder im Wettbewerbssport.</p>



<p>Um Rollstuhlsport zu treiben, holt der DRS seine Mitglieder auf dem motorischen und psychischen Stand ab, wo sie sind, und versucht über ihre Stärken im Sportbereich ihre motorischen und/oder psychischen Schwächen wieder aufzubauen. Das hat wiederum zur Folge, dass immer mehr Integration des Menschen mit Behinderung stattfinden kann. Weiteres Ziel hierbei ist die Selbstbestimmung und Teilhabe des Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben.</p>



<p>Zusätzliche Ergebnisse des Sportangebotes des DRS bei seinen Mitgliedern sind die Erhaltung der körperlichen Leistungskraft, die Wiedererlangung des psychischen Gleichgewichts, sowie die Abwehr von Folgeerkrankungen.</p>



<h6 class="body-headline">Was bietet der DRS?</h6>



<p>Der DRS besteht aus über 9.000 Sport treibenden Rollstuhlfahrern, welche in mehr als 330 Vereinen des DRS organisiert sind. Es sind zumeist schwer Gehbehinderte, Querschnittgelähmte und Menschen, welche auf Grund von Krankheiten auf einen Rollstuhl angewiesen sind und für die sportliche Aktivität von großer Bedeutung ist.<br>Der DRS ist in jahrelanger, kompetenter und erfolgreicher Zusammenarbeit mit Akutkliniken, anderen Verbänden und Institutionen des Behinderten-und Rollstuhlsportes, sowie Schulen, kommunalen und überregionalen Trägern innerhalb von Deutschland tätig.</p>



<p>In den Mitgliedsvereinen des DRS wird eine Vielzahl von Sportarten angeboten: Badminton, Basketball, Boccia, Bogenschießen, Breitensport, Curling, E-Stuhl-Hockey, Fechten, Gewichtheben, Golf, Handbike, Kampfkünste, Kanu, Kart, Kinderund Jugendsport, Leichtathletik, Roll-Hockey, Rugby, Schwimmen, Segeln, Sledge-Eishockey, Sportschießen, Tanzen, Tauchen, Tennis, Tischtennis, Tischkicker, Wasserski, WCMX (Rollstuhlskaten) und Wintersport.<br></p>



<p>Sind Sie neugierig geworden und möchten mehr über Rollstuhlsport erfahren? Rollstuhlsport selber ausprobieren? Die Bundesgeschäftsstelle des DRS in Duisburg berät Sie gerne und nennt Ihnen Rollstuhlsportvereine in Ihrer Nähe. Weitere Infos zu den Sportarten und Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten des DRS unter <strong><a href="https://drs.org/sportarten/">drs.org</a></strong><a href="https://www.drs.org"><strong>.</strong></a></p>



<h6 class="body-headline"></h6>



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		<title>Rechtsberatung: Wunsch nach Teilhabe und Normalität</title>
		<link>https://richtigmobil.de/rechtsberatung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Apr 2023 14:48:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsberatung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://richtigmobil.de/?p=1101</guid>

					<description><![CDATA[Eine Querschnittlähmung geht oft einher mit Störungen der verschiedenen Körperfunktionen. Daher ist es wichtigdiese Störungen zu kennen und zu wissen welche Komplikationen damit verbunden sind. Viele der Komplikationen können durch entsprechende prophylaktische Maßnahmen verhindert werden.]]></description>
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<div class="wp-block-uagb-container uagb-block-7d80d6d7">
<h6 class="uagb-heading-text-rot">Rad und Tat</h6>



<h3 class="entry-content-headline-red">Rechtsberatung: Der Wunsch nach Teilhabe und Normalität</h3>



<p><em><strong>Christian Au, LL.M.</strong>, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht</em></p>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_justitia.jpg" alt="Justitia | Foto: Igor Golovniov/shutterstock.com" class="wp-image-1102" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_justitia.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_justitia-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_justitia-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<div style="height:30px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p><strong>Am Anfang eines Antragsverfahrens steht in der Regel der Wunsch nach Teilhabe und Normalität.</strong></p>



<p>Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Dahinter verbirgt sich der Grundsatz, dass die Gemeinschaft dafür einsteht, dass diejenigen Unterstützung erhalten, die zur gleichberechtigten Lebensführung der Hilfe der Gemeinschaft aller bedürfen. Ergänzt wird dieser Grundsatz durch die Säulen der Sozialversicherungen (z. B. gesetzliche Krankenund Rentenversicherung), auf deren Leistungen man bauen kann, wenn man Beiträge in die entsprechenden Systeme eingezahlt hat. Sozial(versicherungs)leistungen haben alle eines gemeinsam. Sie sollen dem Anspruchsinhaber helfen, ein möglichst unbeeinträchtigtes und ›normales‹ Leben zu führen.</p>



<h6 class="body-headline">Auf dem Weg zur Leistung</h6>



<p>Am Anfang eines Verfahrens über Sozialleistungen steht daher regelmäßig eine Vision, ein Wunsch nach Teilhabe und Normalität. Menschen mit Handicap haben wie alle Menschen Ziele und den Wunsch nach Normalität. Durch Gespräche mit Freunden, Ärzten, Therapeuten und anderen Wegbegleitern erhalten wir stetig wertvolle Hinweise auf mögliche Ansprüche, die den Alltag erleichtern können und ein Stück mehr Normalität in unsere Leben zurückbringen.</p>



<h6 class="body-headline">Das Antragsverfahren</h6>



<p>Abhängig vom jeweiligen Sozialrechtszweig wird ein Verfahren durch die Stellung eines Antrags oder durch die Einleitung des Verfahrens von Amts wegen eröffnet. Den Grundsatz bildet hierbei das Antragsverfahren.<br>So werden insbesondere Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit auf Antrag gewährt. Verfahren über Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung eröffnet die Unfallversicherung hingegen von Amts wegen, sobald sie Kenntnis von einem entsprechenden Sachverhalt erhält, in der Regel über die Unfallanzeige des Betriebs oder des Durchgangsarztes.</p>



<p>Alle Sozialleistungsträger sind verpflichtet, über etwaige Ansprüche in der konkret vorgetragenen Situation zu beraten und bei der korrekten und umfassenden Antragstellung behilflich zu sein. Anträge unterliegen in der Regel keinerlei Formerfordernissen, sie können daher schriftlich, persönlich zur Niederschrift, telefonisch, per Email oder per Fax gestellt werden.</p>



<p>Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist neben dem Antrag beispielsweise auf die Gewährung von Hilfsmitteln eine ärztliche Verordnung erforderlich.<br>Empfehlenswert ist es zudem, sich bereits frühzeitig mit einem Sanitätshaus oder einem anderen Hilfsmittelversorger in Verbindung zu setzen. Diese geben häufig auch wertvolle Tipps zu den Formulierungen auf der ärztlichen Verordnung.<br>Das Führen des Verfahrens kann einem Bevollmächtigten übertragen werden. Zu persönlichen Terminen darf eine dritte Person als Beistand mitgebracht werden. Der Sozialleistungsträger ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Der Antragsteller ist allerdings im Rahmen des Verfahrens gewissen Mitwirkungspflichten im Interesse einer umfassenden Sachverhaltsermittlung unterworfen, die ihre Grenzen in verschiedenen Ausprägungen der Verhältnismäßigkeit finden.<br>Hat der Träger seines Erachtens alle anspruchsrelevanten Umstände ermittelt, schließt er das Antragsverfahren mit einem Bescheid ab.<br>Grundsätzlich soll der Träger über den Antrag innerhalb von sechs Monaten entscheiden. Versäumt er diese Frist ohne zwingenden Grund, kann er durch eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu einer Entscheidung über den Widerspruch gezwungen werden. Der Bescheid sollte aus der Entscheidung über die Bewilligung oder Versagung der beantragten Leistung und im Falle der Versagung einer Begründung der Entscheidung bestehen. Den Abschluss eines versagenden Verwaltungsaktes bildet die Belehrung über die rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung des Ablehnungsbescheids – die Rechtsbehelfsbelehrung. Mit dem Bescheid ist das Antragsverfahren abgeschlossen.</p>



<h6 class="body-headline">Das Widerspruchsverfahren</h6>



<p>Wurde die begehrte Leistung abgelehnt oder statt der begehrten eine andere Leistung bewilligt, so besteht das Recht, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch muss schriftlich oder persönlich in einer Niederlassung des entsprechenden Trägers eingelegt werden. Ein telefonisch oder per E-Mail eingelegter Widerspruch ist NICHT ausreichend. Auch alle anderen Behörden sind zur Entgegennahme des Widerspruchs verpflichtet und leiten diesen dann an den richtigen Träger weiter. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Entscheidung des Trägers. Im Falle einer fehlenden oder unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung kann der Widerspruch binnen eines Jahres eingelegt werden. Grundsätzlich soll der Träger über den Widerspruch innerhalb von drei Monaten entscheiden, sei es durch Abhilfe (also Bewilligung der Leistung) oder durch Zurückweisung des Widerspruchs durch einen Widerspruchsbescheid. Versäumt er diese Frist ohne zwingenden Grund, kann er wiederum durch eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu einer Entscheidung über den Widerspruch gezwungen werden. Der Widerspruchsbescheid soll die Entscheidung über den Widerspruch sowie eine Begründung der Entscheidung enthalten. Am Ende des Widerspruchsbescheids informiert die Rechtsbehelfsbelehrung über die für eine Klage einzuhaltende Monatsfrist und das für die Klage zuständige Sozialgericht.</p>



<h6 class="body-headline">Das Klageverfahren</h6>



<p>Wurde der Widerspruch ganz oder teilweise zurückgewiesen, ist gegen den Widerspruchsbescheid der Klageweg eröffnet. Als besonderes Entgegenkommen gegenüber den Klägern im Sozialrecht ist hier ausnahmsweise das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Kläger seinen Wohnsitz hat. Die Klage ist innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle des Sozialgerichts zu erheben. Im sozialgerichtlichen Verfahren wird auf Antrag ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt. Die medizinischen Dienste der Sozialleistungsträger, die im Antragsund Widerspruchsverfahren Begutachtungen durchführen, werden hierfür nicht eingesetzt.</p>



<h6 class="body-headline">Das sozialgerichtliche Eilverfahren</h6>



<p>Widerspruchs- und Klageverfahren sind in der Regel leider sehr langwierig. Häufig sind aber Leistungen Gegenstand der Verfahren, auf die der Antragsteller nicht lange warten kann, ohne dass ihm erhebliche Nachteile drohen würden (zum Beispiel auf die Versorgung mit Einmalkathetern). Für diese Fälle besteht die Möglichkeit eines Eilantrags beim Sozialgericht. Der Eilantrag ist auch schon im Antragsoder Widerspruchsverfahren zulässig.</p>



<h6 class="body-headline">Die Kosten</h6>



<p>Im Sozialrecht dürfen weder von Sozialleistungsträgern noch von den Gerichten Verfahrensgebühren erhoben werden. Antrags-, Widerspruchs- und Gerichtsverfahren sind für potenzielle Anspruchsinhaber daher grundsätzlich kostenfrei. Allerding entstehen Kosten, sofern ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt wird. Gegebenenfalls werden die Kosten entsprechend des vereinbarten Tarifs von einer Rechtsschutzversicherung getragen.</p>



<p>Wer die Kosten eines Rechtsanwalts nicht mit eigenen finanziellen Mitteln tragen kann, kann für außergerichtliche Verfahren Beratungshilfe beantragen. Die Beratungshilfe wird beim Amtsgericht des Wohnortes und nicht beim Sozialgericht beantragt. Für das Gerichtsverfahren kann der Rechtsanwalt unter den entsprechenden Voraussetzungen der finanziellen Bedürftigkeit des Mandanten Prozesskostenhilfe beantragen.<br>Soweit der Widerspruch oder die Klage erfolgreich war, werden die Kosten eines eingeschalteten Rechtsanwalts auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch den Sozialleistungsträger erstattet. Wurde im Rahmen einer Honorarvereinbarung vereinbart, dass der Rechtsanwalt eine höhere Vergütung erhält, als sie das RVG vorsieht, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten von den Trägern auch bei erfolgreichem Verfahrensausgang nicht zu erstatten.</p>



<h6 class="body-headline">Leistungsrecht am Beispiel der Hilfsmittelversorgung</h6>



<p>Exemplarisch für viele andere Ansprüche auf Sozialleistungen soll hier abschließend die Hilfsmittelversorgung betrachtet werden. Der Anspruch auf Hilfsmittelversorgung richtet sich in Abhängigkeit von den konkreten Lebensumständen des Antragstellers gegen unterschiedliche Träger. Neben der Krankenversicherung kommen hier insbesondere die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (insbesondere Berufsgenossenschaften), die Rentenund die Pflegeversicherung, die Agentur für Arbeit und die Jobcenter, das Integrationsamt oder der Sozialhilfeträger in Frage.</p>



<p>Die Träger haben eingehende Anträge unverzüglich darauf zu prüfen, ob sie der für diesen Anspruch zuständige Träger sind. Verneinen sie das, haben sie den Antrag an den zuständigen Träger weiter zu leiten. Unter gewissen Umständen müssen sie die Anträge sogar binnen 14 Tagen weiterleiten, um nicht nach den Leistungsgesetzen aller in Frage kommender Träger leistungspflichtig zu werden.<br>Im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf eine Leistung dann, wenn sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und die Versorgung das Maß des Notwendigen nicht überschreitet (sog. Wirtschaftlichkeitsgebot). Versäumt die Krankenkasse die Frist zur Bescheidung (drei bzw. fünf Wochen bei Einholung eines Gutachtens), resultiert daraus eine sog. Genehmigungsfiktion, die nach derzeitig vorherrschender Meinung der Sozialgerichte eine Leistungspflicht unabhängig von der medizinischen Notwendigkeit auslöst.</p>



<p>Speziell der Anspruch auf die Versorgung mit einem Hilfsmittel besteht dann, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder durch Rechtsverordnung ausgeschlossen sind.</p>



<p>Keine Anspruchsvoraussetzung ist es, dass das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.</p>



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<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" loading="lazy" width="900" height="600" src="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_paragraph_AS_140330949.jpg" alt="" class="wp-image-1108" srcset="https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_paragraph_AS_140330949.jpg 900w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_paragraph_AS_140330949-300x200.jpg 300w, https://richtigmobil.de/wp-content/uploads/2023/04/900_600_paragraph_AS_140330949-768x512.jpg 768w" sizes="(max-width: 900px) 100vw, 900px" /></figure>



<h4 class="body-heading-title">Rechtsberatung für DRS-Mitglieder</h4>



<p>In der Zusammenarbeit mit vier kompetenten Rechtsanwälten aus verschiedenen Regionen Deutschlands, bietet der DRS seinen unseren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung rund um Rehabilitation und Reha-Sport – nach vorheriger Absprache mit den unten aufgeführten Fachanwälten – an.<br>Durch die ehrenamtliche Mitarbeit der Rechtsanwälte können wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich zu Ihren Problemstellungen etwa Fortführung des Reha-Sports, Ablehnung eines Aktivrollstuhls oder Verweigerung einer Kostenübernahme für den E-Rollstuhl zu informieren und beraten zu lassen. Die Rechtsanwälte nennen Ihnen potenzielle Vorgehensweisen und geben Hilfestellung bei Finanzierungs- und Beratungsmöglichkeiten.</p>



<p><strong>Die Erstberatung bei den Partnern des DRS ist für seine Mitglieder kostenlos!</strong></p>



<h6 class="body-headline">DRS-Rechtsberatungsteam</h6>



<p><strong>JÖRG ALBERS</strong><br>Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht<br>Berlin, Fon 030 7973028<br>mail@joerg-albers.de</p>



<p><strong>CHRISTIAN AU, LL.M.</strong><br>Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht<br>Buxtehude, Fon 04161 866511 0<br>rechtsanwalt@rechtsanwalt-au.de</p>



<p><strong>THOMAS REICHE, LL.M.OEC</strong><br>Rechtsanwalt, Fachanwalt für<br>Versicherungsrecht &amp; Strafrecht<br>Düren, Fon 02421 500 654<br>info@reiche-ra.de</p>



<p><strong>JOCHEN LINK</strong><br>Rechtsanwalt, Fachanwalt für<br>Arbeitsrecht und Mediator<br>Villingen-Schwenningen, Fon 07721 331 66<br>info@anwaltskanzlei-vs.de</p>



<h6 class="body-headline"></h6>



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